hallo experten.
anfangs: ich hoffe, ich bin hier bei euch richtig! falls nicht, bitte verschieben. 
fallbeschreibung:
007 war die haelfte des jahres 2008 krank geschrieben.
kann 007 von sich aus seinen AG darum bitten, dass die noch nicht genommenen urlaubstage (30) mit den bisher angefallenen krankentagen „verrechnet“ werden?
klingt komisch und ist auch so.
also geht es alleine krankenkassentechnisch? der AG hat nicht gedroht oder sonstiges. dies ist alleine 007’s entscheidung.
danke fuer eure schnelle hilfe.
Hallo,
aus Sicht der Kasse - wenn wir keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, ist der Arbeitnehmer
auch für uns nicht arbeitsunfähig (grundsätzlich).
Gruß
Czauderna
hallo experten.
anfangs: ich hoffe, ich bin hier bei euch richtig! falls
nicht, bitte verschieben. 
fallbeschreibung:
007 war die haelfte des jahres 2008 krank geschrieben.
kann 007 von sich aus seinen AG darum bitten, dass die noch
nicht genommenen urlaubstage (30) mit den bisher angefallenen
krankentagen „verrechnet“ werden?
Hallo Johannchen,
es wird wohl mancherorts so gemacht. Richtig ist es aber nicht, denn Urlaub soll lt. Tarifvertrag der Erholung des AN dienen. Ob es dazu auch Urteile gibt, weiß ich nicht. Meistens achtet aber der Betriebsrat darauf, dass der Urlaub nicht zweckentfremdet wird.
Wolfgang D.
Hallo,
kann 007 von sich aus seinen AG darum bitten, dass die noch
nicht genommenen urlaubstage (30) mit den bisher angefallenen
krankentagen „verrechnet“ werden?
Wie soll das im Nachhinein funktionieren? Der AN hat ja vermutlich schon Krankengeld von seiner Krankenkasse über den Entgeltfortzahlungszeitraum bekommen. Ich glaube nicht, dass die Krankenkasse, das rückgängig macht, wenn sich AG und AN im Nachhinein einigen und sagen würden ‚‚Wir betrachten das jetzt als Urlaub.‘‘ (der ja dann auch vom AG bezahlt werden müsste).
Außerdem ist der Urlaub zur Erholung gedacht und nicht zum Auskurieren von Krankheit.
MfG
Hallo,
aus Sicht der Kasse - wenn wir keine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, ist der Arbeitnehmer
auch für uns nicht arbeitsunfähig (grundsätzlich).
Und was ist mit dem Auszahlschein nach Ende der Entgeltfortzahlung? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Krankenkasse im nachhinein eine Krankengeldzahlung ‚‚rückgängig‘‘ macht. Oder hab ich was missverstanden, der AN ist weiter krank (was ich dem Ursprungsbeitrag so nicht entnehmen konnte) und es geht in dem Fall darum, dass der AN weiter krank ist?
Wobei ich da auch wieder nicht verstehe wie das gehandelt werden soll. Kurze Gesundung zur Urlaubsinanspruchnahme und danach wieder Krankschreibung? Ich steh auf der Leitung.
MfG
Hallo,
der Auszahlschein ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Auf dem Auszahlschein muss der Versicherte erklären ob er während
der Arbeitsunfähigkeit Entgelt bezogen hat (Urlaubsverrechnung
zählen zum Entgeltbezug), dann kürzen wir das Krankengeld entsprechend.
Tut er dies nicht und berücksichtigt der Arbeitgeber dies auch nicht
bei der Entgeltmeldung (DEÜV) - ja, dann haben wir zuviel Krankengeld
gezahlt.
Gruß
Czauderna