Analoge Anwendung Gesunderhaltungspflicht auf gewerbliche AN

Hallo, eine kurze Frage zur Argumentationshilfe: Gesunderhaltung kann laut h.M. im Arbeitsrecht nicht als Bestandteil der Treuepflicht des AN gewertet werden; im Beamtenrecht gilt sie jedoch zur Dienstpflicht. Womit wird dies begründet? Warum gibt es keine analoge Anwendung (oder warum wird diese im Studium nicht zugelassen)?

[Hintergrund: Kann in einem produzierenden Gewerbe die körperliche Belastbarkeit und Gesundheit der Mitarbeiter nicht als wesentliches Interesse des AG gewertet werden und die Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement somit doch für den AN verpflichtend sein?]

Ich argumentiere mich gerade selber in eine kleine Sackgasse und wäre für neuen Input dankbar!

VG Romy

Hi,

die Gesunderhaltungspflicht eines Beamten gründet sich auf dem Allimentationsprinzip des Dienstherren.

Der Verpflichtung zum (lebenslangen) dienen des Beamten steht die angemessene (mehr als lebenslang = Witwenpension) Allimentation durch den Dienstherren gegenüber.

Damit sich der Beamte nicht vorsätzlich vorzeitig zu Grunde richtet um damit eine Pension über Gebühr einzustreichen, gibt es die Gesunderhaltungspflicht, allerdings zahlt der Dienstherr auch wenn trotz allem die vorzeitige Dienstunfähigkeit eintritt.

Der normale Arbeitnehmer ist über die vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unabhängige Sozialversicherung als Dritter im Bunde abgesichert. Wenn der Arbeitnehmer nicht mehr kann muss hier ja nicht direkt der Arbeitgeber einspringen sondern dieser ist dann aller Pflichten (Beitragszahlung) ledig und es übernimmt der jeweilige Sozialversicherungsträger.
Allerdings ist dieser nicht verpflichtet, angemessen (d. h. den gesamten Lebensunterhalt gemäß seiner Stellung sichernd) zu zahlen, ggfs sind dann auch noch andere Sozialleistungen zu beantragen.

Da der Arbeitnehmer nicht annähernd so gut umsorgt ist, kann m. E. keine Gesunderhaltungspflicht verlangt werden. Anders sieht es bei Arbeitsschutzvorschriften aus, da ist die Mitwirkung des Arbeitnehmers sehr wohl zu verlangen.

grüße
miamei

Vielen Dank!