Hallo, eine kurze Frage zur Argumentationshilfe: Gesunderhaltung kann laut h.M. im Arbeitsrecht nicht als Bestandteil der Treuepflicht des AN gewertet werden; im Beamtenrecht gilt sie jedoch zur Dienstpflicht. Womit wird dies begründet? Warum gibt es keine analoge Anwendung (oder warum wird diese im Studium nicht zugelassen)?
[Hintergrund: Kann in einem produzierenden Gewerbe die körperliche Belastbarkeit und Gesundheit der Mitarbeiter nicht als wesentliches Interesse des AG gewertet werden und die Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement somit doch für den AN verpflichtend sein?]
Ich argumentiere mich gerade selber in eine kleine Sackgasse und wäre für neuen Input dankbar!
VG Romy