unsere Nachbarn haben vor 30 Jahren an ihr Einfamilienhaus einen Anbau in 10 Meter länge angebaut.
Jetzt bauen Sie nochmal 10 Meter nebenan an. Das sind jetzt fast 30 Meter Haus.
Wir bekommen jetzt fast nichts mehr an Sonne ab.
Vor 10 Jahren wollten wir anbauen. Mit 100 Auflagen wäre das genehmigt worden, aber wir hätten die Garage abreißen müssen, damit die Feuerwehr durchkommt.
Beim Nachbarn kommt keine Feuerwehr durch, bei denen geht das so.
wollte nur nachfragen, da du sehr allgemein geblieben bist und es allgemein nix hilft, wenn sich der Fragende fälschlich im Recht sieht.
halte ich so pauschal für nicht sehr glaubwürdig bzw. für nicht vollständig.
Das wird nicht an diesen 10 Metern liegen.
Entweder geht es um bestimmte Uhrzeiten oder Jahreszeiten, um bestimmte Grundstücksteile oder irgend was in der Art.
Wenn es so wäre wie geschrieben (das eigene Grundstück wird also zum Innenhof), würde man doch unmittelbar handeln.
Wat, so leer??? Oder ausgefüllt mit Genehmigungsnummer?
Wenn mit Gen.-nummer dann sich ans Bauamt wenden, mit welcher Begründung und ohne die Nachbarn mit einzubeziehen, dies genehmigt wurde.
Danach sich durch die 3 Instanzen hangeln, falss nötig: https://wirtschaft.hessen.de/landesentwicklung/bauen-und-wohnen/baurecht/bauaufsichtsbehoerden aber evtl. hat der Einspruch ja schon bei der unteren Bauaufsicht Erfolg. ramses90
vielleicht hättest Du ein wenig anders formulieren sollen, z.B. so:
„Bei genehmigten Bauvorhaben muß der ‚Rote Punkt‘ sichtbar an der Baustelle aufgehängt sein“.
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Den Tip, sich ans Bauamt zu wenden, hat @Kay_Uwe bereits bekommen. Dort wird man ihm anhand einschlägiger §§ erläutern können (hoffentlich!), warum keine Nachbarschaftsbeteiligung stattgefunden hat.
Auch die Frage nach der fehlenden Feuerwehr-Zufahrt wird er dort stellen können. Die Antwort darauf dürfte unteressant sein.
Ich kann mir aufgrund der Beschreibung im UP auch nicht vorstellen, wie das EFH aussieht oder aussehen wird (vor 10 Jahren 10 m angebaut, jetzt erneut 10 m), dazu müßte man Baupläne oder Fotos sehen, kann aber die Besorgnis des Fragestellers nachvollziehen.
Das Baufenster ist so gross, dass das alles genehmigt wurde. Die Vorschriften sind derart gelockert worden, dass keinecFeuerwehrzufahrt mehr notwendig ist.
Schön für den Nachbarn, der uns jetzt Schatten spendet.
Und damit giBste Dich zufieden? Selbst schuld wenn Du nicht wenigstens bei der unteren Bauaufsicht deswegen nachfragst und die daraus entstehenden Beeinträchtigungen darlegst. Bei sowas bemüht man sich übrigens persönlich zum Amt und läßt sich deren Einschätzung § um § darlegen nach dem Motto: Vertrauen ist gut…
Stimmen eigentlich die Grenzabstände noch oder wurde das garnicht ausgemessen oder spielt das in Hessen auch keine Rolle mehr? ramses90