Anbau an eine Doppelhaushälfte - Entschädigung

Hallo wer-weiss-was-Community!
Der Eigentümer des einstöckigen Anbaues (Bungalow) an mein zweistöckiges Haus, möchte diesen abreißen und ein gleich großes Gebäude an mein Haus anbauen.

Grundsätzlich habe ich nichts dagegen, nur wie läßt man sich sowas entschädigen; sprich, was soll man dem Bauträger dafür abnehmen?

Ich habe schon gegoogelt und alles mögliche zu den Rechtsgrundlagen gefunden, aber nichts zu einer möglichen Summe zur Entschädigung, die z. B. in einem Forum aus eigenen Erfahrungen gepostet wurde.

Hat hier jemand schon Erfahrung in diesem Bereich gemacht? Was ist möglich €100,-, €1.000,-, €10.000,-, noch mehr, oder gar gar nichts?

Danke und Gruß
Thomas

Hi,

für was soll man denn entschädigt werden? Wie der Name schon sagt: Was ist der Schaden?
Ich nehme mal an, in der Trennwand gibt es keine Fenster.
Soll die Wärmedämmung an der Trennwand entfernt werden?
Oder wird einfach daneben gebaut und die Wärmedämmung bleibt dazwischen(Ich weiß nicht ob das erlaubt wäre).

Was steht im Grundbuch?

MFG

Moin,

Grundsätzlich habe ich nichts dagegen, nur wie läßt man sich
sowas entschädigen; sprich, was soll man dem Bauträger dafür
abnehmen?

mir mangelt es vielleich nur an Phantasie, aber kannst Du mal benennen, welcher Schaden Dir entsteht!

Gandalf

Hi,

ich habe es schon angedeutet, wenn nur bis zur ersten Etage gebaut wurde ist von da an bis zur Dachspitze wahrscheinlich eine Wärmedämmung angebracht. Für deren Entfernung könnte der Besitzer eventuell entschädigt werden. Vielleicht ein Baum im Garten der gestutzt/gefällt werden muss. Ein Fenster das zugemauert werden muss (Wobei das eher unwahrscheinlich ist, da in der Trennwand für gewöhnlich keine Fenster sein dürfen.), Neuverlegung von Regenwasserrohren/rinnen.

MFG

PS: Ich habe wohl mehr Phantasie als wie Du. *g*

Wie wäre es mit Geldmacherei?

Dessen ungeachtet bin ich froh keinen derartigen Nachbarn bekommen zu haben. Alleine eine Andeutung dieses Ansinnens hätte bei mir so was von das Klima verhagelt. Da wäre die nächsten Jahrzehnte mindestens Funkstille …

vnA

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Tach!

Grundsätzlich habe ich nichts dagegen, nur wie läßt man sich
sowas entschädigen; sprich, was soll man dem Bauträger dafür
abnehmen?

mir mangelt es vielleich nur an Phantasie, aber kannst Du mal
benennen, welcher Schaden Dir entsteht!

Evtl. eine stärkere Verschattung, ein weniger schöner Ausblick, der Nachbar kann nun vom 1. Stock in den eigenen Garten sehen (habe ich richtig verstanden, dass ein 1-stöckiges Gebäude nun gegen ein 2-stöckiges ausgetauscht werden soll?), o.ä.

Ein finanzieller Ausgleich ist wohl Verhandlungssache.
Je nach nachbarschaftlichem Verhältnis würde ich ein knackiges Einweihungsfest vorschlagen oder meine (vermutlich notwendige) Zustimmung zum Bauvorhaben von einer Zahlung von 100.000 Eur abhängig machen…

Gruß,
M.

Für die Katz*
Hallo!

Nachdem die Frage für den Fragesteller so wichtig ist, dass er sich auf Gegenfragen seit 2 Tagen nicht äußert, kann den das Thema m.E. auch wegen mangelndem Interesse seinerseits beenden.

Gruß
Falke

Die einzige Entschädigungsforderung, die ich hier sehe, ist die des Bauträgers dafür, dass er deine auf seinem Grundstück befindliche Wärmedämmung entfernen lassen muss, um auf der Grenze anbauen zu können.

So long
s.