Anbau genehmigt?

Hallo,

wir sind kurz davor ein Haus zu kaufen. An das ursprüngliche Haus (Baujahr 71) wurde nachträglich ein Anbau mit Wintergarten angebaut.
Die Unterlagen, die ich zu dem Haus bekam (schlechte, verkleinerte Kopien - was uns aber nicht stört, da wir das Haus nicht nach den Unterlagen kaufen) umfassen aber nur das ursprüngliche Haus. Im Lageplan ist der Anbau zwar verzeichnet, aber auch hier eine Kopie ohne Möglichkeit zu prüfen ob der Anbau im amtlichen Lageplan wirklich eingezeichnet ist.
Mittlerweile regt sich deshalb ein ganz leiser Verdacht, daß der Anbau evtl. nie genehmigt wurde.
Meine Frage in dem Zusammenhang:
Kann ich hier als Käufer auf die Schnauze fallen? Also, kann ich Ärger bekommen, wenn irgendwann jemand auf die Idee kommt hier etwas zu prüfen?
Sollte ich also dringend abprüfen, ob der Anbau genehmigt war? Oder wird mir als Käufer hier später kein Ärger drohen?

Persönlich ist es mir egal, ob der Anbau genehmigt ist oder nicht, da das Haus von einem Fachmann unter die Lupe genommen wurde. Wir wissen, was uns erwartet.

Gruß Stefan

Hallo,

sprich den Verkäufer direkt darauf an. Sollte es nicht genehmigt sein, mindert dieser Umstand den Kaufpreis.

Für den Fall, dass du dieses Objekt erwirbst, lass dir vertraglich zusichern, dass alle erforderlichen Genehmigungen für den Anbau des Wintergartens vorliegen. Sollte die Baubehörde später tatsächlich einen Abriss verlangen, hast du gegenüber dem Verkäufer Schadensersatzansprüche.

Viele Grüsse,
Simone

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Hallo,

Auf jedenfall sprich den Verkäufer darauf an. Du kannst glaube ich auch bei Behörden (in Österreich Baupolizei) nachfragen ob bei der Grundstücksnummer alles genehmigt ist.

Eine Garantie des Verkäufers, daß alles Genehmigt ist, ist immer gut, jedoch nicht so gut wie eine überprüfte Genehmigung. Denn wenn der Verkäufer stirbt, wird die Garantie wertlos.

Falls der Zubau noch nicht bewilligt ist: Ein Zubau kann (zumindest in Österreich) auch Nachträglich bewilligt werden.

Beste Grüße

Martin

Hallo,

bei der Baubehörde würde ich persönlich nicht nachfragen, denn damit werden in der Regel nur schlafende Hunde geweckt.

Gruss,
S.

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Hallo!

bei der Baubehörde würde ich persönlich nicht nachfragen, denn
damit werden in der Regel nur schlafende Hunde geweckt.

Ich weiß nicht - ich würde das machen!
Wenn ich damit wirklich schlafende Hunde wecken sollte, dann beißen die nicht mich, sondern den Verkäufer!
Und das ist mir allemal lieber als „Augen zu und durch“ zu sagen und ein paar Jahre selber unangenehm auf die Schnauze zu fallen…

Und wenn das Bauamt grünes Licht geben sollte und OK sagt, dann weiß ich auch endgültig Bescheid und brauche nicht die nächsten 20 Jahre mit einem schlechten Gewissen leben!

Schönen Gruß,
Robert