Ein Anbau aus den 60igern wird ohne Baugenehmigung gebaut. Im zeitlichen Verlauf werden drei weitere An-/Umbauten mit Bauantrag genehmigt und offiziell abgenommen. Der illegale Anbau aus den 60igern ist auf allen drei offiziellen Anträgen im Bauantrag mit aufgeführt, da hier die weiteren Veränderungen stattfinden.
Ist der Anbau immer noch illegal oder ist er durch die weiteren Genehmigungen indirekt legalisiert worden?
Der Anbau ist so lange illegal, bis er genehmigt wird, als Bestandteil in einer anderen Genehmigung enthalten ist oder von Gesetz her irgendwann genehmigungsfrei war.
Auch wenn er weiter illegal sein sollte, besteht die Möglichkeit, dass er als ‚geduldet‘ anzusehen ist. Dann ist er zwar legal, aber das hat dann keine Folgen.
Aber ist der illegale Anbau nicht gerade durch die nachfolgenden genehmigten Bauanträge als „Bestandteil in einer anderen Genehmigung“ anzusehen? Er ist ja auf den Bauzeichnungen etc. aufgeführt, sogar als Grundlage/Basis für die beantragten Veränderungen.
Also dann legal, da die Behörde alles geprüft und genehmigt hat?
Ein Anbau aus den 60igern wird ohne Baugenehmigung gebaut. Im
zeitlichen Verlauf werden drei weitere An-/Umbauten mit
Bauantrag genehmigt und offiziell abgenommen. Der illegale
Anbau aus den 60igern ist auf allen drei offiziellen Anträgen
im Bauantrag mit aufgeführt, da hier die weiteren
Veränderungen stattfinden.
Ist der Anbau immer noch illegal oder ist er durch die
weiteren Genehmigungen indirekt legalisiert worden?
Vergleichbare Situationen erlebe ich im Berufsalltag sehr häufig. Ein abschließendes Urteil kann man nur fällen, wenn man die Baugenehmigungen einsehen kann - incl. der für den ursprünglichen Bau (ohne Anbau).
Da der nichtgenehmigte Anbau aber in folgenden Anträgen enthalten war (wenn auch als Bestand), spricht der Anschein dafür, daß der Anbau mittlerweile als genehmigt (also als legal) betrachtet werden kann.
Aber ist der illegale Anbau nicht gerade durch die nachfolgenden genehmigten Bauanträge als „Bestandteil in einer anderen Genehmigung“ anzusehen? Er ist ja auf den Bauzeichnungen etc. aufgeführt, sogar als Grundlage/Basis für die beantragten Veränderungen.
Kommt darauf an – war er explizit bei einer späteren Baumaßnahme mitbeantragt oder nur nachrichtlich aufgeführt worden und auf den Zeichnungen mitenthalten?
Denn wenn man an der einen Ecke eines Objekts etwas verändern will, wird die Behörde nicht jedes Mal sämtliche anderen enthaltenen Bauten vollständig durchprüfen, das wäre ja völlig widersinnig und teilweise mangels entsprechender Detailangaben (Statik, Materialien, …) gar nicht möglich.
Von daher – explizit mitbeantragt oder nur halt auch auf der Zeichnung gewesen?
Also dann legal, da die Behörde alles geprüft und genehmigt hat?
Die Behörde prüft die beantragte Maßnahme, nicht jedes Mal sämtliche Bauten einschließlich sämtlicher früherer Baumaßnahmen seit Menschengedenken komplett.