Hallo!
Stellen wir uns folgendes vor:
Mieter M wohnt seit 2 Jahren in einem Mehrfamilienhaus u hat keinerlei Überdachung am Balkon (2. OG). Nachbar N, der seit ca 8 Jahren dort wohnt, hat kurz nach dem Einzug vom Vermieter V (privat, keine Gesellschaft, V wohnt nicht mit im Haus) schriflich die Erlaubnis bekommen, eine Markise anzubringen. Vermieter V weigert sich nun aber standhaft, Mieter M eine solche Erlaubnis zu erteilen. Darf er das? Oder gilt hier „Was dem einen recht ist, is dem anderen billig“? Die lapidare Begründung von V lautet: „Das gefällt mir nicht.“
Im Umkehrschluss könnte V auch auf die Idee kommen, die N erteilte Erlaubnis zu widerrufen u N aufzufordern, die Markise abzunehmen. Wäre dies rechtens?
Fragende Grüsse
Mutschy
Hallo,
der Vermieter kann M die Markise verweigern und N die Erlaubnis erteilen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Anbringung einer Markise. Dem N dürfte die Erlaubnis für die Markise unter dem Gesichtspunkt des „Gewohnheitsrechts“ nicht widerrufen werden.
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Moin, Mutschy,
den Anspruch auf Gleichbehandlung gibt es nur gegenüber dem Staat, ein Vermieter darf Willkür walten lassen, wie er mag. Im Rahmen der Gesetze, natürlich 
Im Umkehrschluss könnte V auch auf die Idee kommen, die N
erteilte Erlaubnis zu widerrufen u N aufzufordern, die Markise
abzunehmen. Wäre dies rechtens?
Nein - wenn die Erlaubnis mal gegeben wurde, dann kann sie nicht widerrufen werden.
Gruß Ralf