Hallo,
Herr A. hat ein EDV-Gewerbe angemeldet und möchte eine Internetseite mit einem Gewinnspiel erstellen. Das Gewinnspiel ist kostenlos. Wer allerdings einen Sachpreis gewinnen möchte, der muss eine kleine, monatliche Spielgebühr zahlen. Bei dem Spiel müssen Fragen beantwortet werden.
Darf Herr A. so etwas anbieten? Es ist doch eigentlich kein Glücksspiel. Es gibt nur Sachpreise zu gewinnen, kein Bargeld.
Danke für Eure Antworten!
Die Logik kann ich nicht nachvollziehen: Bei Geldgewinnen ist es ein Glücksspiel, bei Sachpreisen nicht? Wieso?
Levay
Die Logik kann ich nicht nachvollziehen: Bei Geldgewinnen ist
es ein Glücksspiel, bei Sachpreisen nicht? Wieso?
Das war nur als Zusatzinformation gedacht. Eigentlich ist doch ein Glücksspiel ein Spiel, dessen Ausgang vom Zufall abhängt. Hier hängt doch aber der Ausgang von den Antworten des Spielers und somit von seinem Wissen ab. Dann ist es doch kein Glücksspiel.
Oder?
Andreas
Hallo Andreas,
ein Glücksspiel i.S.v. § 284 StGB liegt nur vor, wenn der Gewinn mind. hauptsächlich vom Zufall abhängt, das ist richtig.
Levay
Hallo
Herr A. hat ein EDV-Gewerbe angemeldet und möchte eine
Internetseite mit einem Gewinnspiel erstellen. Das Gewinnspiel
ist kostenlos. Wer allerdings einen Sachpreis gewinnen möchte,
der muss eine kleine, monatliche Spielgebühr zahlen. Bei dem
Spiel müssen Fragen beantwortet werden.
Darf Herr A. so etwas anbieten? Es ist doch eigentlich kein
Glücksspiel. Es gibt nur Sachpreise zu gewinnen, kein Bargeld.
Ganz grob gesagt, kein Einsatz -> Gewinnspiel, mit Einsatz -> Glücksspiel, das den entsprechenden Gesetzen folgen muss. Ob Geld oder Sachgewinne ist erstmal unerheblich. Ein grauer Bereich sind Einsätze die durch Kosten verursacht werden (zB Telefonanruf), dein Beispiel (Spielgebühr) scheint mir aber eindeutlich zu sein.
Gruß, DW.