Anbieten von Diensten im Potraitbereich

Wie kann ich meine Dienste im Potraitbereich anbieten, gewerblich, obwohl ich keine Fotografenausbildung habe. Was ist dabei zu beachten. Für jede Info dankbar, da ich mit diesen Aufnahmen mein 2 Standbein aufbauen will. Gewerbeschein für Webdesign vorhanden.

Freue mich über jede Zuschrift und kommentar der mir weiterhilft.

Mit freundlichen Grüßen Harald Happekotte

Hallo Harald,

verwende bloß net den begriff portrait…

  1. werden die Kollegen in deiner Umgebung ziemlich stinkig auf dich werden…
  2. ist dieser Beruf immer noch durch die Handwerkskammer geschützt, und du brauchst einen Meister um einen Portraitbetrieb zu eröffnen.

Wenn du schon so etwas planst, dann versuch das im Bereich der „Kunst“, damit freiberuflich und nicht gewerblich und damit auch keine Handwerkskammer.

Das einzige was dann noch nötig ist,—> du musst gut sein.
Falls es nur irgendwie den anschein der Portraitfotografie hat wirst du halt nur den Ärger mit den Kollegen und der Handwerkskammer bekommen.

So long
der Alex

Moin!
Finger weg von dieser Idee. Die Innung und die Handwerkskammer sind sehr wachsam. Auch Kunst ist nur gültig, wenn dies vom Finanzamt anerkannt wird. Und wenn ein Kunde fünf Abzüge von einem Negativ bestellt ist dies bereits Handwerk.
Beste Grüße aus Bremen

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Antw. auf e-mail…
Hallo Harald,

zuersteinmal net bös´ sein, dass ich deine e-mail ins netz stelle.
-Was öffentlich begonnen hat, sollte auch öffentlich zu ende geführt werden.

Hallo Alex,
ob ich gut bin entscheiden die Menschen die ichfotografiere.
Darf bei Kunst auch das Wort Fotografie mit vorkommen? Bin mir
nicht ganz sicher ob auch da etwas entgegenspricht.

Gruß Harald

dann zur Antw.:
Selbstverständlich darf das Wort „Fotografie“ vorkommen…-aber, Titus hat da schon ganz recht was die Wachsamkeit anbelangt.
Du bewegst dich auf gefährlichem Boden. Ich kann Portraitkollegen nebst Hwk und Innung sehr gut verstehen, wenn sie rebbelieren.
Der Markt ist nun mal sehr klein, und wenn ein (net bös´sein) Amateurfotograf daherkommt und will auch ein Stück vom Kuchen abhaben, eventuell sogar den Standart herunterschrauben, dann wäre ich auch sauer.
Portraitfotografie ist nun mal ein geschützter Berufszweig.

Nun noch abschließend zur Kunst und den Fi-Ämtern:
dazu ein Auszug aus dem „Ratgeber Freie, Kunst & Medien aus der Schriftenreihe der IG-Medien“:

„…gibt es zahlreiche Berufe, deren Tätigkeit nur ausnahmsweise als künstlerisch anerkannt wird. Nämlich dann, wenn sie eine eigenschöpferische Leistung´ beinhaltet und nicht nur eine bloße handwerkliche Umsetzung der Anweisungen eines Auftraggebers ist. Dies kommt in Betracht zum Beispiel für Fotografen und .... , deren Arbeit über die bloße Wiedergabe der Wirklichkeit hinausgeht´…
…Zusätzlich verlangen Finanzämter in diesen Fällen, daß -in Abgrenzung der handwerklichen Tätigkeit- eine `gewisse Gestaltungshöhe´ erreicht wird, die der Steuerpflichtige im Falle eines Rechtsstreits mit Hilfe von Sachverständigengutachten nachweisen muss…“

Also wie gesagt, sei dir bewusst auf was du dich da einlässt.
Ärger, mit wem auch immer, zu Recht oder Unrecht, ist vorprogrammiert.

Ich möchte nur noch einmal deutlich machen, dass ich weder pro noch contra zu deiner Idee/Frage hier Stellung beziehe.

Grüzi
der Alex

Hast du schon mal überlegt deinen Firmensitz ins Ausland
zu verlagern, bzw. einen Ausländer als Geschäftsinhaber
einzusetzen ?? So was soll gehen, genaueres weiß
ich aber nun doch nicht.

Jetzt springen mich die Fotografenmeister bestimmt an, oder ???

Gruss
Oliver

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Hast du schon mal überlegt deinen Firmensitz ins Ausland
zu verlagern, bzw. einen Ausländer als Geschäftsinhaber
einzusetzen ?? So was soll gehen, genaueres weiß
ich aber nun doch nicht.

Genau, das ist Dein Problem! Du weißt es nicht genau und deshalb meinen Senf dazu. Deine Empfehlung kostet nur Geld - Bußgeld! Wer in Deutschland, egal ob Germane oder sonstwas, so was als Unternehmer, Ladeninhaber anbietet, braucht einen Gewerbeschein. Diesen bekommt nur, wer den Meisterbrief oder eine Ausnahmegenehmigung hat. Künstler brauchen diese Genehmigung nicht, doch diese dürfen nur in Gallerien eigene Werke ausstellen und da ihr Zeugs verscherbeln. Die Handwerkskammern passen schon auf, daß nicht zu viele „Künstler“ am schmalen Kuchen rumknabbern. Der schnöde Verkauf von Abzügen, wie süß doch die Braut lächelt, ist Handwerk = Meisterbrief.

Jetzt springen mich die Fotografenmeister bestimmt an, oder
???

Gruss
Oliver

Wie kann ich meine Dienste im Potraitbereich anbieten,
gewerblich, obwohl ich keine Fotografenausbildung habe. Was
ist dabei zu beachten. Für jede Info dankbar, da ich mit
diesen Aufnahmen mein 2 Standbein aufbauen will. Gewerbeschein
für Webdesign vorhanden.

Freue mich über jede Zuschrift und kommentar der mir
weiterhilft.

Mit freundlichen Grüßen Harald Happekotte

An alle die mir geantwortet haben ein Danke schön.
Werde also diese Idee fallen lassen und doch nicht im Potraitbereich einsteigen.