Hi,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin. Ich stelle einfach mal die Frage: ich habe in der Zeitung und auch im Internet gelesen, dass auf einer Internetseite eine sog. Anbieterkennzeichnung stehen muss. Was genau ist das? Was genau beinhaltet dies? Und ist man dazu überhaupt verpflichtet?
Vielen Dank für eure Antworten
dome
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin. Ich stelle einfach
mal die Frage: ich habe in der Zeitung und auch im Internet
gelesen, dass auf einer Internetseite eine sog.
Anbieterkennzeichnung stehen muss. Was genau ist das? Was
genau beinhaltet dies? Und ist man dazu überhaupt
verpflichtet?
Laut Mediendienstestaatsvertrag „§10 Informationspflichten“ ist von Diensteanbietern im Internet eine Reihe von Informationen (üblicherweise als Impressum bezeichnet) unmittelbar, leicht erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Dieses Gesetz ist für private Homepages, die keinen gewerblichen Zwecken dienen, vollkommen unerheblich.
Den Wortlaut des Gesetzes findest du u. a. bei http://www.netlaw.de/gesetze/
Weitere Infos findest du mit dem Suchbegriff „Impressumspflicht“ in jeder gut sortierten Suchmaschine.
Gruss,
Schorsch
Hi Schorsch,
vielen Dank für deine Hilfe. Da die Internetseite nicht für mich ist, sondern für einen „geschäftsmäßigen“ Kunden, muss ich diese Anbieterkennzeichnung auf die Seite machen.
Den Wortlaut des Gesetzes findest du u. a. bei
http://www.netlaw.de/gesetze/
Danke für den Link!
Weitere Infos findest du mit dem Suchbegriff
„Impressumspflicht“ in jeder gut sortierten Suchmaschine.
Ah, jetzt weiß ich, warum ich nie etwas dazu gefunden habe. Man kann das also auch Impressum nennen. (Ich habe allerdings in der Zeitung gelesen, dass dies „Anbieterkennzeichnung“ heißen _muss_). Jetzt habe ich auch einen guten Link gefunden, wo alles gut erklärt wird:
http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html
viele Grüße
dome
Ah, jetzt weiß ich, warum ich nie etwas dazu gefunden habe.
Man kann das also auch Impressum nennen. (Ich habe allerdings
in der Zeitung gelesen, dass dies „Anbieterkennzeichnung“
heißen _muss_). Jetzt habe ich auch einen guten Link gefunden,
wo alles gut erklärt wird:
Ob du das nun Anbieterkennzeichnung oder Impressum nennst, ist unerheblich, dazu gibt es keine gesetzlichen Vorschriften und m. W. auch keine einschlägigen Urteile. In einem Punkt war ich allerdings zumindest ungenau: bei gewerblichen Angeboten im Internet ist nicht der Mediendienstestaatsvertrag sondern das Teledienstgesetz einschlägig, dessen §6 allerdings wesentlich das gleich aussagt. Zu finden ebenfalls unter http://www.netlaw.de/gesetze/