eine witwe hat in deutschland nach dem tode ihres mannes eine immobilie geerbt, welche nun verkauft wird.
zum datum der besitzübernahme müssen strom, gas, telefon bzw. wasserbereitstellungsverträge gekündigt werden. diese können auch nicht weitergeführt werden, da die erbin ins ausland zieht.
Die Gebäudeversicherung geht ja auf den Käufer über und kann dann einen monat nach eintragung ins grundbuch fristgerecht gekündigt werden. beim Stromanbieter ist noch etwas besonderes zu beachten, da eine voltaikanlage existiert, deren ertrag komplett verkauft wird.
Gibt es besondere regelungen, wie sonderkündigungsfristen?
mit freundlichen grüssen
Hallo,
zum datum der besitzübernahme müssen strom, gas, telefon bzw.
wasserbereitstellungsverträge gekündigt werden. diese können
auch nicht weitergeführt werden, da die erbin ins ausland
zieht.
der Käufer könnte diese übernehmen.
Gibt es besondere regelungen, wie sonderkündigungsfristen?
grundsätzlich gilt auch hier, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind. Sofern es nicht einzelvertraglich anders vereinbart wurde, begründet der Verkauf einer Immobilie kein Sonderkündigungsrecht.
Gruß
S.J.