Anbieterwechsel Strom Gas Name ändert sich

Hallo,

ich möchte zum Ende diesen Monats sowohl meinen Strom- als auch den Gasanbieter wechseln. Da ich von einer 14-tägigen Frist gehört hab, eilt die Zeit deshalb etwas.

Normalerweise ist es ja ganz einfach: lediglich dem neunen Anbieter Bescheid geben, dieser kündigt dann beim alten Anbieter automatisch, so ist eine nahtlose Versorgung garantiert.

Das problem: da meine Mitbewohnerin, über die bisher der Vertrag lief, auszieht, möchte ich den Vertrag auf mich umschreiben. Ich gehe deshalb davon aus, dass obige Vorgehensweise (der neue Anbieter kündigt dem alten) nicht funktioniert.

Wenn man nun dem alten Anbieter kündigt und gleichzeitig einen Vertrag unter anderem Namen beim neuen Anbieter abschließt, ist dann eine nahtlose Versorgung ohne Unterbrechung ebenfalls garantiert? Oder sollte man anders vorgehen?

Danke schonmal für eure Antworten

Hallo
Ruf doch mal den Stromanbieter der Vormieterin an.Ich glaube der kann dir am besten helfen

Hallo,
warum erst vom Vormieter Vertrag übernehmen und dann kündigen?
Vertrag wird beim Auszug mitgenommen oder Gekündigt!
Wer einzieht schließt neuen Vertrag bei wen auch immer.
Gruß

Hallo,

ich bin kein Rechtsberater und ich dürfte auch keine abgeben rechtlich gesehen.

Jedoch wenn ich nun dieses Problem hätte, dann würde ich mal behaupten dass der Vertrag ja von der Mitbewohnerin ist und nur sie diesen kündigen kann.
Ein neuer Vertrag würde dann mit Ihnen abgeschlossen werden und da wäre nun die Möglichkeit zu sagen ich:
Ich nehme diesen oder jenen Vertrag in Anspruch.

Also genau genommen, Sie hätten ja keinen Vertrag und somit können Sie auch nicht kündigen, natürlich können Sie diesen alten Vertrag übernehmen, aber Sie hätten auch das Recht auf einen komplett neuen Vertrag unabhängig bei welchen Versorger Sie gehen.

n.G.
Haag

Hallo Hans99.
Zuerst mal ist es so, dass eine nahtlose Energieversorgung 
normalerweise immer gewährleistet ist, wenn eine Ab- oder An- oder Ummeldung 
oder ein Mieterwechsel stattfindet. Es kommt niemand um den Zähler zu sperren.
Nur wenn sie danach lange Zeit niemand wieder für den Zähler anmeldet, wird ermittelt (z. B. 
bei der Hausverwaltung nachgefragt, wer der aktuelle Mieter ist).
In Eurem Fall würde ich wie folgt vorgehen:
Deine Mitbewohnerin meldet sich zum Auszugsdatum beim aktuellen Energielieferanten ab
(kann sie auch jetzt schon machen, das Datum ansagen zu dem sie auszieht und den Zählerstand später
nachreichen). Sie bekommt dann eine Schluss-Rechnung (neue Aschrift für die Post nicht vergessen
mitzuteilen).
Danach warstest Du ein oder zwei Wochen (dann kann man einigermaßen sicher sein,
dass die Abmeldung auch bis zum Netzbetreiber durchgedrungen ist).
Dann meldest Du Dich bei Deinem Wunschlieferanten und meldest Dich rückwirkend an.
Sag denen ruhig: Frau sowieso ist zum Datum X ausgezogen und hat sich abgemeldet. 
Die Zählernummer ist xxx und der Zählerstand war yyy.
Das geht auch wieder per Telefon (fast überall).
Der neue Lieferant meldet dann dem Netzbetreiber, dass er Dich als Kunden haben will.
Da der Netzbetreiber aktuell niemanden auf dem Zähler mehr angemeldet hat, stimmt er zu.
Dann läuft alles und Du bekommst Vertragsunterlagen zugeschickt.
Viel Glück und bei Fragen gerne noch mal melden. Gruß Martina

Super Martina, ich danke Dir für die ausführliche Antwort.

Gruß, Hans