Anbohren von Baukonstruktionen

Guten Tag,
ich habe Fragen zur nachträglichen Befestigung von Anlagenbauteilen in bestehende Hallenkonstruktionen (Industriebau).

Befestigt werden z.B. Auslegerkonstruktionen (schwenkbar, Gewicht bis ca. 200 kg) an Wänden oder Stützen (Stahl, Beton, auch Holz).
Weiterhin werden Laufschienen mit Transportwagen an der Decke, Stahl- und Holz-Trägern oder Betonunterzügen befestigt, hier kommt zur Gewichtslast zusätzlich noch Schubbelastung in Fahrtrichtung der Wagen hinzu. Gewicht der Deckenschiene mit Befestigungen ca. 10 kg/m, Transportwagen bis zu 40 kg.

Bei welchen Bauteilen muss der zuständige Statiker hinzugezogen werden? Kann die Befestigung grundlegend nur durch anklemmen erfolgen? Wo kann gebohrt werden.
Welche Gesetzgebungen gibt es grundlegend

Vielen Dank für ihre Ratschläge
Mit freundlichen Grüßen
N. Ullmann

Hallo,

generell sollte immer ein Statiker gefragt werden. Dieser wird die konkrete Situation im Einzelfall beurteilen.
Es muss eine Einschätzung darüber getroffen werden, was an der Befestigungsstelle für Kräfte herrschen, die durch die Befestigungsmittel aufgenommen werden müssen und natürlich auch, ob die eingeleiteten Kräfte von der Baukonstruktion aufgenommen werden können.
Auch in den technischen Abteilungen der Hersteller von Befestigungsmitteln kann das evtl. beurteilt werden.

Herzliche Grüße
Jochen Biegon

Guten Tag N. Ullmann,
gut dass Sie selbst schon erklärt haben, dass ein Statiker hinzugezogen werden soll. Das ist gerade in einer Hallenkonstruktion unbedingt notwendig. Dieser Fachmann wird Ihnen dann zu all Ihren Fragen auch ausführlch Anworten geben.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Beratender Bauingenieur (Statiker)
Mitglied der Ing.-Kammer NRW

Moin N. Ullmann,

die Hallenkonstruktion muss ingesamt - schon aus Haftungsgründen - von einem Statiker unter Berücksichtigung der zusätzlichen Lasten statisch nachgewiesen werden.

Ob und wo Bohrungen vorgenommen werden dürfen, beurteilt der hinzugezogene Statiker. Bohrungen in Spannbetonteilen sind nicht zulässig; in hochbewehrten Stützen kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass man mit Bohrlöchern auf vorhandene Stützenbewehrung stößt. Hier sind Klemmverbindungen angesagt; die Sucherei mit einem Suchgerät stellt unnötigen Zeitaufwand dar, wenn es um Befestigung an vielen Stüzen geht, weil mit Sicherhait nicht alle Bohrbereiche „eisenfrei“ sein werden.

Freundliche Grüße, Horst.

 

Hallo,

Bei welchen Bauteilen muss der zuständige Statiker hinzugezogen werden?

Manchmal so, manchmal so. Bauteilunterscheidung ist grundsätzlich kein Kriterium für
Einbringung zusätzlicher Lasten.
Wenn diese nicht größer sind als dein Gewicht - wenn du dich mal dranhängst - kann dies
größere Bauteile nicht „beeindrucken“. Wenn die Montage diese Bauteile schwächt,
sollte man i.R. die Finger davon lassen - ohne fachmännischen Rat.

Welche Gesetzgebungen gibt es grundlegend

Gar keine.
Jede Anfrage für eine spezielle Situation ist hier ist völlig sinnlos (könntest du dir aber
auch denken) wenn du die spezielle Situation hier nicht auch kund tust.
Solche „Anfragen“ wurden hier schon tausendfach beantwortet - „…frag einen Fachmann“
natürlich auch oft von Usern hier welche wirklich keine Ahnung haben aber sich wichtig
taten.

Gruß Viktor