Wir sind aufgrund einer Eigentumswohnung Miteigentümer an einem Mehrparteienenhaus. Die Hausverwaltung hat über ein Büro/ÖBA Anbote für umfangreichere, notwendige Sanierungen eingeholt. Bei der Eigentümerversammlung wo die Reperaturen und Kosten besprochen wurden, waren wir leider nicht dabei. Die ca. Kosten wurden in einem Rundbrief an alle Eigentümer bekanntgegeben. Es wurde darin auch nochmals die generelle Zu- bzw. Absage zu den Arbeiten eingeholt. Bei mehrheitlicher Zusage werden die vorhandenen Anbote aktualisiert und nochmals zur Abstimmung gebracht. Darf ich auch Einsicht in die Angebote nehmen bzw. weitere Anbote auf Basis der Ausschreibung des Büros/ÖBA einholen?
Hallo,
ja, dass dürfen Sie.
Jeder Eigentümer hat das Recht auf Einsicht in alle Verwaltungsunterlagen und warum sollte man nicht auch Angebote einholen dürfen, vor allem wenn da Kosten gespart werden können.
Gruß
P.