Mal angenommen ein Mieter bringt an 3 Dachflächenfenstern ein originales Verdunkelungsrollo des Fensterherstellers an. Nur dieses schützt richtig vor Licht und Hitze. Dazu muß er jedoch je 3 kleine Löcher von 2 mm je Seite in die (Kunststoff-) Fensterrahmen bohren.
Bei der Wohnungsübergabe findet der Vermieter den Anbau gut und möchte die Rollos für 1/3 des Neupreises übernehmen. Der Mieter willigt ein.
Nach einigen Wochen meldet sich der Vermieter. Er habe zuvor schon Rollos gekauft, da er von der Montage der Rollos nichts gewußt habe. Diese habe er für 10 Euro zurücksenden müssen. Die 10 Euro sollen nun vom Kaufpreis der Rollos (150 Euro) abgezogen werden.
Der Mieter versteht dies nicht und verlangt vom Vermieter die Zahlung der 150 Euro oder aber die Möglichkeit, die Rollos zu demontieren und anderweitig zu verkaufen. Zudem verlangt er die Rückzahlung der Mietkaution nach nunmehr 2 Monaten. Einen Rückbehalt in Höhe von 150 Euro für Nebenkostennachzahlungen räumt er allerdings ein.
Fristen verstreichen, der Vermieter meldet sich nicht. Der Mieter besucht seine Nachmieterin und bittet um einen Termin zur Demontage der Rollos. Diese ist der Deutschen Sprache wenig mächtig und stammelt etwas von „Polizei“.
Der Vermieter meldet sich sofort per Einschreiben Rückschein:
er spricht dem Ex-Mieter ohne vorherige Anhörung ein sofortiges Hausverbot aus
Er verlangt die 10 Euro abziehen zu dürfen oder aber die kostspielige Reparatur der Fensterrahmen (dies dürfte ohne Narben nur durch Austausch der Fensterflügel machbar sein).
bis zur Klärung bzw. Zustimmung behalte er die volle Mietkaution zurück
Fragen: Darf er ein Hausverbot aussprechen? Darf der Ex-Mieter nicht einmal seine ehemalige Wohnungsnachbarin besuchen? Darf der Vermieter die Reparatur der Fensterflügel verlangen oder handelt es sich um „abwohnen“ oder Bagatellbeschädigungen? Darf er die Mietkaution in voller Höhe einbehalten unter dem Vorwand, die Reparatur der Fensterflügel sei teuer?
Hi, der Vermieter kann sehr wohl den Rückbau der Rollos UND die Reperatur der Fensterflüge verlangen und das wird teuer!
Wer, ohne schriftliche Zustimmung des VM, Kunststoffrahmen anbohrt, dem ist in seiner Dummheit einfach nicht zu helfen!
Also, um weiterem Ärger und noch viel mehr Kosten aus dem Weg zu gehen: einfach die 10.-€ bezahlen und gut ist´s und NIE mehr in einer Mietwohnung Kunststoffrahmen anbohren!
Und ja, der VM kann in seinem eigenen Haus ein Hausverbot erteilen.
MfG ramses90
Hi:
der Vermieter kann sehr wohl den Rückbau der Rollos UND
die RepAratur der Fensterflüge verlangen und das wird teuer!
Findest Du? Ich hab den folgenden Abschnitt aufmerksam gelesen und verstanden:
Bei der Wohnungsübergabe findet der Vermieter den
Anbau gut und möchte die Rollos für 1/3 des
Neupreises übernehmen. Der Mieter willigt ein.
Nach einigen Wochen meldet sich der Vermieter. Er
habe zuvor schon Rollos gekauft, da er von der
Montage der Rollos nichts gewußt habe. Diese habe
er für 10 Euro zurücksenden müssen. Die 10 Euro
sollen nun vom Kaufpreis der Rollos (150 Euro)
abgezogen werden.
Der Mieter versteht dies nicht und verlangt vom
Vermieter die Zahlung der 150 Euro oder aber die
Möglichkeit, die Rollos zu demontieren und
anderweitig zu verkaufen.
Wer, ohne schriftliche Zustimmung des VM, Kunststoffrahmen
anbohrt, dem ist in seiner Dummheit einfach nicht zu helfen!
Naja, Du bist ein Klugscheisser
Also, um weiterem Ärger und noch viel mehr Kosten aus dem Weg
zu gehen: einfach die 10.-€ bezahlen und gut ist´s und NIE
mehr in einer Mietwohnung Kunststoffrahmen anbohren!
Und schon wieder: Irgendwie hast Du das Posting nur überflogen, nimm Dir doch noch mal Zeit, denn inzwischen geht es ja um mehr…
Und ja, der VM kann in seinem eigenen Haus ein Hausverbot
erteilen.
Im Großen Ganzen ist Deine Antwort nicht klausurtauglich
ich finde zwar auch, dass wegen 10,- € ganz schön viel Schaum geschlagen wird, aber auf deine Aussage, der VM könne in seinem Haus einfach so jedem Besuch Hausverbot erteilen, muss ich dir ein kategorisches Nein antworten.
Das stimmt so nicht. Ein Eigentümer (!) kann zwar generell jedem unbefugten Dritten sein Haus verbieten (§ 903 BGB), ein VM jedoch gibt durch die Vermietung dieses Recht größtenteils auf (BGH NJW 80, 700), da er seinen Mietern eben genau nicht verbieten darf, Besuch nach seinem Gusto zu erhalten.
Nur bei außergewöhnlichen Umständen dürfen in Ausnahmefällen, wiederholte massive Störung des Hausfriedens, Beschädigung von gemeinschaftlich zu nutzenden Räumen etwa, Hausverbote ausgesprochen werden.
Wer, ohne schriftliche Zustimmung des VM, Kunststoffrahmen
anbohrt, dem ist in seiner Dummheit einfach nicht zu helfen!
Naja, Du bist ein Klugscheisser
Wobei im UP nirgends steht, daß zwischen dem VM und dem M
irgendwas schriftliches zum Thema Rollos existiert.
Was ändert das an der Rechtslage?
Im Übrigen stand da das hier:
Bei der Wohnungsübergabe findet der Vermieter den Anbau gut und möchte
die Rollos für 1/3 des Neupreises übernehmen. Der Mieter willigt ein.
Nach einigen Wochen meldet sich der Vermieter. Er habe zuvor schon
Rollos gekauft, da er von der Montage der Rollos nichts gewußt habe.
Diese habe er für 10 Euro zurücksenden müssen. Die 10 Euro sollen nun
vom Kaufpreis der Rollos (150 Euro) abgezogen werden.
Zumindest steht hier auch nicht, dass nichts schriftliches vereinbart ist. Aber ich ahne worauf Du hinauswillst, nämlich die Beweisbarkeit.
Also grundsätzlich bedarf der Abschluss von Verträgen nicht der Schriftform. Und wenn die 10 EUR nun lt. VERMIETER von DEN 150 abgezogen werden sollen, scheint doch der Vermieter irgendwie unter Alzheimer zu leiden, denn worauf bezog er sich denn hier?
Zumindest steht hier auch nicht, dass nichts schriftliches
vereinbart ist. Aber ich ahne worauf Du hinauswillst, nämlich
die Beweisbarkeit.
Genau darauf wollte ich hinaus. Ich weiß schon, daß man für Verträge keine bestimmte Form braucht. Aber es dürfte für den Mieter schwierig sein nachzuweisen, was der Vermieter wann gesagt oder nicht gesagt hat, wenn es nichts schriftliches gibt.
Veränderungen wie Anbohren von Kunststoffenstern ohne leicht nachweisbare Einwilligung des Vermieters durchzuführen, ist nicht sonderlich schlau. So gesehen kommt er mit 10 EURonen vielleicht tatsächlich noch billig davon.
Zumindest steht hier auch nicht, dass nichts schriftliches
vereinbart ist. Aber ich ahne worauf Du hinauswillst, nämlich
die Beweisbarkeit.
Genau darauf wollte ich hinaus. Ich weiß schon, daß man für
Verträge keine bestimmte Form braucht. Aber es dürfte für den
Mieter schwierig sein nachzuweisen, was der Vermieter wann
gesagt oder nicht gesagt hat, wenn es nichts schriftliches
gibt.
Aber Wochen NACH Übergabe mit solchen Forderungen aufzuschlagen ist ja nicht sonderlich plausibel, offensichtlich existiert ja auch kein Übergabeprotokoll, wo das festgehalten war, damit stellt sich die Frage der Beweisbarkeit doch genauso auf der anderen Seite.
Veränderungen wie Anbohren von Kunststoffenstern ohne leicht
nachweisbare Einwilligung des Vermieters durchzuführen, ist
nicht sonderlich schlau. So gesehen kommt er mit 10 EURonen
vielleicht tatsächlich noch billig davon.
Irgendwie scheine ich mich wiederholen zu müssen. Inzwischen ist doch die Forderung des Vermieters eine ganz andere.