Hallo zusammen,
ich höre immer, die Feinstaubplaketten müssten in der rechten unteren Ecke der Windschutzscheibe angebracht werden.
Meine Frage: Wo kommt das her?
In der Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge vom Oktober 2006 steht in § 3 Abs. 2 Satz 2 nur: „Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Winschutzscheibe anzubringen.“
Wo genau auf der Scheibe steht da nicht.
Ich habe mir die Plaketten für Firmen- und Privatfahrzeug schon ziemlich frühzeitig besorgt, und da war auch noch nirgends von einer bestimmten Stelle die Rede, daher habe ich sie oben in die Mitte hinter den Spiegel geklebt, wo sie die Sicht nicht einschränken.
Vielleicht ist das mit der Ecke ja auch nur eine Empfehlung …
Grüße
Sebastian
Hallo Sebastian,
die Plakette soll auf der rechten Seite angebracht werden, damit die Politesse vom Gehweg aus die Plakette auch mit dem Kennzeichen vergleichen kann. Das ist der ganze Grund.
Ob es zu der Verodnung auch noch eine Ausführungsverodnung gibt weiß ich nicht, das deutsche Recht ist mir einfach zu kompliziert und denke über sowas einfach nicht weiter nach. Wenn du jemanden „ärgern“ willst, dann klebe sie doch hinter den Rückspiegel. Aber dann hast du dich wahrscheinlich selber geärgert und mußt die Plakette ständig sehen, was auf der linken Seite allerdings auch der Fall wäre. Und rechts oben auch. Rechts unten wird man selber wohl am wenigsten gestört. Irgendwie logisch, oder?
Gruß
acuario
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Hallo Acuario,
die Plakette soll auf der rechten Seite angebracht werden,
damit die Politesse vom Gehweg aus die Plakette auch mit dem
Kennzeichen vergleichen kann. Das ist der ganze Grund.
Das ist mir klar.
Ob es zu der Verodnung auch noch eine Ausführungsverodnung
gibt weiß ich nicht, …
Tja, genau das wüsste ich halt gerne.
Wenn du jemanden „ärgern“ willst, dann klebe sie doch hinter
den Rückspiegel. Aber dann hast du dich wahrscheinlich selber
geärgert und mußt die Plakette ständig sehen, was auf der
linken Seite allerdings auch der Fall wäre.
Hinter dem Rückspiegel ärgert sie einen ja gerade nicht, weil sie vom Rückspiegel verdeckt ist und man sie nicht sieht.
Interessant ist halt: Ist die Plakette auch gültig, wenn sie hinter dem Rückspiegel klebt?
Wenn man die Plakette dort schon reingeklebt hat, bevor das mit dem „unten rechts“ bekannt wurde, muss man sich dann eine neue holen, oder gilt das trotzdem?
Bei meinen Plaketten stand nur dabei, dass man sie von innen an die Windschutzscheibe kleben soll, aber nicht, wo genau.
Grüße
Sebastian
Hallo,
hier steht fast alles zur Umwelt-Plakette.de, auch zur Anbringung.
http://www.umwelt-plakette.de/plakettenanbringung.ph…
Demnach darf sie auch oben beim Spiegel montiert sein, wenn die Scheibe keine Farbverfaelschung bringt.
Gruss Helmut