Anbringung der Satellitenschüssel am Sondereigentum

In einer Reihenhaussiedlung ist das Anbringen von Satellitenschüsseln an den Außenwänden ist nicht erlaubt, da sie Teil des Gemeinschaftlichen Eigentums sind (steht so in der Teilungserklärung). Kann man eine kleinere Schüssel in dem dazugehörigen Garten oder Terasse aufstellen (Garten ist Teil des Sondereigentums). Sie soll ja nicht sehr hoch angebracht werden, und kann somit die anderen eigentlich nicht stören. Die Zustimmung der Miteigentümer einzuholen ist zwecklos, da vor allem 2 immer dagegen sind.

Hallo!

Sicher darf man das, wenn nicht noch weitere Bestimmungen zur Ansicht(gemeint Optik) der Reihenhausanlage vereinbart wurden.
Schon das die Fassaden bei Reihenhäusern Gemeinschaftseigentum sein sollen ist für mich jedenfalls schon etwas Besonderes. Halte ich nicht für gebräuchlich.
Wenn es um eine einheitliche Gestaltung geht, das kann man auch bei Sondereigentum so vereinbaren.

MfG
duck313

Sicher darf man das, wenn nicht noch weitere Bestimmungen zur
Ansicht(gemeint Optik) der Reihenhausanlage vereinbart wurden.

verstehe ich nicht. gemeinschaftseigentum beschädigen darf man, nach belieben benutzen auch, aber wenn es um die optik geht, darf man nicht?

auf welcher rechtsgrundlage steht deine behauptung?

Hi,

es darf keine bauliche Änderung am Sondereigentum vorgenommen werden. Also kein Bohren oder Zementieren oder so.

Folgendes geht: Etwas vorhandenes suchen wo man die Schüssel dran klemmen kann. Mit einer Schelle zB an ein Geländer anbringen.

MFG

Hallo!

So habe ich es nicht gesagt.
Man darf kein Gemeinschaftseigentum schädigen und ohne Zustimmung etwas ändern oder montieren .

Ich habe gesagt, es sei bei Reihenhäusern seltsam, dass die Fassaden überhaupt Gemeinschaftseigentum sein sollen. Eher könnte ich mit vorstellen ,es gilt eine Gestaltungssatzung o.ä., damit die Einheitlichkeit der Anlage erhalten bleibt.

Und darin könnte man etwas zu Sat-Antennen, Markisen, Farbgestaltung von Türen/Fenstern, Sonnensegeln/Terrassenüberdachungen,Carports ausführen.

MfG
duck313

Hallo,
das Dach, alle Teile von Fenstern , die man von Außen sieht, und Außenfassade ist per Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum. Aber nur explizit Satellitenanl

Irgendwie war ein Teil meiner Anmerkung weg: "Nur Die Satellitenanlage darf man nicht am Gemeinschaftseigentum anbringen (warum auch immer), was anderes: wie Schilder, Markisen etc ist nach Absprache mit den Miteigentümern erlaubt.
Danke