Ich habe eine so-genannte Senkrechtmarkise auf meinem Balkon montieren lassen plus einen Katzennetz. Dadürch wurde keinerlei Beschädigung an die Gebäudefassade , ohne Bohren, ohne Löcher, alles ist mit Klemmstangen befestigt worden. Auch die Farbe passt zu der Fassade und Gelände: Jetzt will der Vermieter(Wohngeselschaft), das ich alles wieder abbaue, die Gründe dafür sind aber für mich unverständlich, da es gesagt wurde, ich habe damit „durch die Art der Anbringung die Fassade beschädigt“. Was soll ich jetzt tun?
lHallo!
mal zum Begriff „Senkrechtmarkise“.
Was ist das eigentlich ?
Markise ist gewöhnlich ein ausfahrbares „Dach“ über dem Balkon. Das ist aber eher waagerecht, leicht schräg.
Senkrecht ?
Also ein Sichtschutz auf dem Balkongeländer ? Also noch über das Geländer hinaus ?
Es gibt Gerichtsurteile, die es gestatten und als zulässige Nutzung des Balkons ansehen, wenn man dort Schirme oder Markise anbringt. Später muss das natürlich rückbaubar sein und evtl. Schäden am Mauerwerk muss man beseitigen lassen.
MfG
duck313
Danke für die schnelle Antwort. Ja, diese Markise ist in einen Fachgeschäft gekauft worden („Jalousienscout“) und sieht aus wie Rollos für Fenster, nun ist aber für Balkone gedacht, dadurch nicht so viel Platz nimmt. Sie ist aber von Innen, kommt nicht übers Geländer aus. Sie ist, wie gesagt an die Decke montiert, auf einem Holzbrett, und das Holzbrett ist mit insgesamt 3 verkeilte Holzsäule fixiert, also keine Löcher oder Beschädigung an die Fassade.
Hallo
Ich gebe Dir den Rat, wende Dich an den zuständigen Verbraucherschutz, kostet die Beratung 6.- € oder an den Mieterschutz, das Gleiche. Das Problem wird nur sein, wenn du so einen Idioten als Vermieter hast ist der weitere Stress vorprogrammiert. Lässt Du nach wirst Du der Depp sein. Versuche es mt netten Worten, passierend auf diese Beratungen, er kann oder dürfte nichts dagegen machen können, ist wie mit den Parabolantennen, sonst ausziehen
Grüsse j.henry
Wenn man einen Idioten als Mieter hat, der noch nicht einmal fragt bevor er bauliche Veränderungen vornimmt …
Gefällt dir diese Formulierung? Nein? Warum dann von dir eine derartige Wortwahl? Vllt hat der Vermieter gute Gründe so zu reagieren. (WEG-Bestimmungen, Denkmalschutz, örtliche Satzungen, persönliches Architekturempfinden, …). Aber klar, als Vermieter ist er erst mal ein Idiot, wenn er nicht den Mieter einfach machen lässt.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/markis…
vnA
Hallo
Evtl. hat der Vermieter einen genauso falschen Eindruck, wenn er das Wort „Markise“ hört, und blendet dann völlig aus, wie manche der Antworter hier
Antworte doch einfach Deinem Vermieter:
Ich habe „durch die Art der Anbringung keineswegs die Fassade beschädigt“. Vielmehr wurde die Vorrichtung ohne irgendwelche Eingriffe in die Gebäudesubstanz befestigt - ohne Bohren, ohne Löcher, alles ist mit Klemmstangen.
Grüsse Rudi
Jetzt, dass du sagst, fällt mir auf… der Vermieter hat gar nichts gesehen, nur von unten /und ich wohne in der 6. Stock/oder vielleicht von den Nachbarn, ich habe einfach diesen bösen Schreiben bekommen. Dann habe ich mein Mietvertrag 3 mal gelesen, da steht nichts desgleiches, nur etwas über die Aussenantenne. Jedoch, wurde mir eine Zusatzvereinbarung geschickt, falls ich beabsichtige, eine Markise anbringen zu lassen, unter bestimmte Bedingungen darf ich…Das verstehe ich auch nicht, also zuerst abbauen, und danach, wenn die Zustimmung unterzeichnet wurde, darf ich sie wieder montieren? Das ist doch lächerlich…
Diese Art der Anbringung ist höchst unsachgemäß, gefährlich und grob fahrlässig!!
Holz verändert sein Volumen (und damit auch seine Länge) bei Veränderung der Luftfeuchtigkeit und bei Sonneneinstrahlung. Außerdem belastet die durch Wind hervorgerufenen Bewegungen der Markise, die Festigkeit der Verbindung. 3 m Balkon und 2 m Ausladung sind 6 m². Dir ist klar, welche Kräfte da in der 6.Etage an der Markise wirken? Mit 6m² Segelfläche geht ein Kahn schon ganz schön ab. Da wirken ungeheure Kräfte, die mit 3 Holzsäulchen nicht zu beherrschen sind, schon gar nicht mit gelockerten Verkeilungen.
Die Befestigung muss mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln erfolgen. Einfach ein Kunststoffdübel reicht da nicht.
http://www.markisen-montage-service.de/html/beton-de…
Die Gefahren durch eine umher wirbelnde Markise aus der 6 Etage mag sich jeder selbst vorstellen. Da macht man im Zweifel ganz schnell Bekanntschaft mit dem Staatsanwalt.
vnA
Den unberechtigten Vorwurf der Bausubstanzbeschädigung könnten man nun durch Detailfotos des Klemmmechanismus leicht entkräften.
Wenn vielmehr eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der Fassade moniniert wäre, müsste man schon genauer hinsehen.
Grds. gehört ein Sonnenschutz zwar zu bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache Balkon. Bei einer Eigentümergemeinschaft oder mietvertraglichem Verbot und einziger Markise wird die Durchsetzung allerdings kompliziert und bleibt einer Einzellfallbetrachtung vorbehalten
G imager
Hallo,
kleiner Tip…Menschen können miteinander Reden…das hilft in manchem Situationen
Mißverständnisse und andere Ungereimheiten zu beseitigen…
Jörg
Hallo,
du hast jetzt zwei gute Möglichkeiten:
- Du gehst zum Mieterschutzbund und lässt dich dort beraten. Wichtig wäre, daß du Fotos von der Markise und der Befestigung machst und mitnimmst, damit die Leute genau wissen was du meinst. Es wäre auch gut, deinen Mietvertrag dort hin mitzunehmen. Dort kannst du dir die rechtliche Situation erklären lassen.
- Du machst Fotos von der Befestigung der Markise und des Netzes und gehst in das Büro der Wohngesellschaft. Dort können die Leute sehen, daß du mit der Befestigung nichts beschädigt hast. Wenn die Leute doof sind, kannst du auch einen Brief mit den Fotos schicken. Du kannst auch jemanden von der Wohngesellschaft einladen, zum Beispiel einen Hausmeister, der sich das anschaut.