Anbringung einer Sat-Schüssel auf dem Balkon

Hallo,

ich habe zu Weihnachten eine Sat-Schüssel geschenkt bekommen, welche jetzt auf dem Balkon angebracht wurde.ich wohne in einem Haus mit 14 Parteien, welche zum Teil Eigentumswohnungen haben.Jetzt haben sich 2 Parteien, welche eine Eigentumswohnung besitzen bei meinem Vermieter beschwert und drum gebeten, dass ich diese entferne.
Ist dieses Rechtens und muss ich die schüssel jetzt entfernen oder kann ich die Antenne einfach so belassen?
Evtl. kennt ja auch jemand irgendwelche Paragraphenschlupflöcher.

Hoffe, dass mir hier jemand kompentent zur Seite stehen kann.
Schonmal vielen Dank für die kommenden Antworten

Hallo,

ich bin kein Rechtsanwalt, aber es wird üblicherweise davon ausgegangen, daß man für das feste Anbringen von Satelitenschüsseln die vorherige Erlaubnis des Vermieters bzw. der Eigentümerversammlung benötigt, egal wo angebracht.
Steht diese hingegen nur (mehr oder minder) lose auf dem Balkon, ist dies Sache des Mieters und vom Vermieter hinzunehmen (sofern keine Gefahr davon ausgeht).
Es gibt obendrein die Möglichkeit, eine Schüssel u.U. liegend auf dem Balkon zu montieren/platzieren oder mit bestimmten Sichtverblendungen zu arbeiten, was Beides die Akzeptanz erhöhen kann. Ansonsten bleibt noch die Dachmontage nach Einigung, die aber wegen Durchführung vom Fachbetrieb und Kabelverlegung teuer ist.
Es dürfte, sofern machbar, meistens besser sein, eine vernünftige Einigung zu erzielen und solche Dinge nicht eskalieren zu lassen. Gerade Eigentümer sind oft recht „heikel“ was vermeintlich oder tatsächlich wertmindernde Veränderungen an geht.

Viele Grüße,
Marcel

Eigentumswohnung besitzen bei meinem Vermieter beschwert und
drum gebeten, dass ich diese entferne.
Ist dieses Rechtens und muss ich die schüssel jetzt entfernen
oder kann ich die Antenne einfach so belassen?

Hallo Martin,
leider kann ich dir da nicht weiterhelfen. Aber eventuell brauchst du eine Tarnschüssel, bitte nicht wörtlich nehmen.
Einfach mal googln…
Hier mal ein link… Selfsat
http://testberichte.ebay.de/Selfsat-H30D4-getarnte-f…
Viel Erfolg

Hallo

eine Anbring einer Satantenne ist gestattet, wenn man sein Recht auf Informationsfreiheit begründen kann, das eine evtl. vorhandene Gemeinschaftsanlage oder ein Kabelanschluss auf Grund fehlender Programme nicht erfüllen kann, z.B. wenn man sein regionales Programm oder aus Ausländer, die aus dem Heimatland, nicht sehen kann.

Verbieten kann man dies wenn alle anderen Mitbewohner der Ansicht sind, das die sehbare Antenne das äussere Erscheiungsbild beeinträchtigt. Hier sollte man dann testen lassen wo die unauffälligste Installation möglich ist.

Es gibt heuer Antenne die quasi unsichtbar sind auf Grund ihrer Konstruktion, z.B. als Campingstuhl vom Hersteller namens TechniSat.

MfG aus MG

  • frank