Andauernder bereitschaftsdienst /keine freien Tage

Hallo.

Ich arbeite in einer Kirche und bin unter anderem für den schneedienst zuständig. Von mir wird jetzt verlangt durchgänig bis ende der schneesesong 7 Tage die woche rufbereitschaft zu haben. zwar überschreite ich die wöchentlichen 40 h Arbeitszeit nicht (oder es wird ausgeglichen) jedoch wird mir kein wirklicher freier tag gewährt. Ich muss also immer früh aufstehen um zu schauen ob es geschneit hat und kann mich nie weit von meinem arbeitsort entfernen. Da ich die letzten 14 tage durchgearbeitet habe frage ich mich ob das so inordnung ist oder ob ich nicht anspruch auf ein paar wirkliche freie tage habe.Dabke im forraus für eine antwort.

Hallo Vayacontioz2005,
was steht in Deinem Arbeitsvertrag?

LG
Torsten

Wie ich sehe hast du Internet. Gebe bei google Arbeitszeitgesetz ein. Meines wissens darf nicht mehr als 13 Tage hintereiander arbeiten.

Hallo,

die Frage kann man so nicht einfach beantworten. Zunächst müsste man mal sehen, welcher Tarifvertrag hier gilt und welche Regelungen darin für den Bereitschaftsdienst gelten.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Bereitschaftsdienst, der für die Dauer von mehreren Monaten gelten soll, mit dem Arbeitsrecht übereinstimmt. Aber wie gesagt: Welcher Tarifvetrrag gilt und für welche Zeitdauer soll tatsächlich Bereitschaftsdienst geleistet werden? Und wie wird der Bereitschaftsdienst den vergütet?

Gruß

Michael

Hallo,
leider kann ich die frage nicht spontan beantworten. Ich werde mal recherchieren, wenn ich was finde melde ich mich nochmal.

Viele Grüße
Martin

Hallo!
Ich habe rechtlich gesehen wenig Ahnung, da ich aus der Krankenpflege komme.
Aber ich weiß, daß es Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten gibt, woran sich auch die Kirche halten muß.
Hier ein Wikipedialink-ich hoffe der hilft Ihnen weiter!
http://de.wikipedia.org/wiki/Bereitschaftsdienst
Wenn Sie in einer Gewerkschaft sind oder ihr Arbeitgeber einen Betriebsrat hat könnten sie sich vielleicht dort erkundigen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Hallo,

rein arbeitsrechtlich gesehen geht dies nicht. Das ist aber völlig uninteressant, weil Du bei der Kirche beschäftigt bist, das wiederum ist sehr speziell und damit kenne ich mich leider gar nicht aus. In diesem Zusammenhang Worte wie Betriebsrat oder Gewerkschaft zu nennen sind rechtlich total unsinnig. Hier muss ein Spezialist ran, auch ein Arbeitsrechtsanwalt wird sich nur rudimentär auskennen, da wird einer mit Kenntnissen Kirchenrecht gefordert sein. Sorry.

Ich bin zwar nicht der Riesen-Fan von wiki, aber nur so für den groben Überblick mal:

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_der_Kirchen

Hallo, Guten Tag, ja, wie schon die anderen angeführt haben, ist es wichtig zu sehen, was im Arbeitsvertrag bzw. in der Vereinbarung zur Bereitschaft steht. Das ist die Grundlage für alle weiteren Überlegungen. Mit Sicherheit kann es aber nicht sein, dass Du alleine die Bereitschaft bis zum Ende der Saison hast. Viele Grüße

Hallo Kollege,es kommt tatsächlich darauf an was im Arbeitsvertrag steht,aber auch ob die 48 Stundenwoche eingehalten wird oder nicht!
Mit Freundlichen Grüssen Klaus Klemenz

Hallo,
eine einfache Antwort gibt es hier leider nicht.
Sehen Sie sich am besten im Internet unter dem Stichwort „Arbeitszeitgesetz“ um. Hier sind viele Rahmenbedingungen geregelt, wie Sonntagsarbeit, Bereitschaft, Freie Tage und Ausgleichszeiträume usw. aber überall und gerade im Bereich der Kirche gibt es viele Ausnahmergelungen.
Wichtig: Welche Tage-Woche gilt für Sie ?(dies ist im Tarifvertrag oder auch im Arbeitsvertrag geregelt; für Tage, die sie über die vereinbarte Tage-Woche hinaus arbeiten (auch Bereitschaft mit Arbeitseinsatz ist ein Arbeitstag) steht Ihnen eigentlich ein Ausgleichs-Ruhetag zu.
Wenn es zu erdrückend werden sollte und auch evtl. Gespräche mit Vorgesetzten nicht weiterhlefen, sollten Sie unter Umständen sich bei einem Arbeitsrechtsanwalt Rat suchen. Verinbaren Sie einen Termin und nehmen Sie dann unbedingt ihren Arbeitsvertrag mit !

Viele Grüße

Hi schau mal hier http://arbeiten-und-recht.de/ und dann in der suche nach bereitschaftsdienst