Frau N. arbeitet befristet als MTA in einem Labor eines Unternehmens (GmbH). Das Unternehmen hat noch ein zweites Labor in einer anderen Stadt.
In dem ersten Labor werden die Arbeitstellen teilweise gestrichen. Entsprechende Kündigungen sind zu erwarten. Das zweite Labor soll die Arbeit des ersten teilweise übernehmen und daher mehr Personal braucht.
Jetzt wird in dem ersten Labor nach freiwilligen gesucht, die in dem zweiten arbeiten werden. Falls sich keine freiwilligen finden, wird man angeblich verpflichtet, in der anderen Stadt zu arbeiten.
Fragen:
Falls im Arbeitsvertrag nichts über eine andere Arbeitsstätte o.ä. steht, ist man trotzdem verpflichtet, seine Arbeit woanders auszuüben, sogar in einer anderen Stadt, wenn der Arbeitsgeber das will?
Fall Frau N. das Angebot mit dem zweiten Labor dankbar ablehnt, welche Auswirkungen könnte es haben? Kündigung? Die fristlose? Oder was anderes?
Falls auch die festen Angestellten des esten Labor in ihren Arbeitsverträgen nichts über eine zweite Arbeitsstätte haben, wie kann die Situation weiter entwickeln?
Frau N. arbeitet befristet als MTA in einem Labor eines
Unternehmens (GmbH). Das Unternehmen hat noch ein zweites
Labor in einer anderen Stadt.
In dem ersten Labor werden die Arbeitstellen teilweise
gestrichen. Entsprechende Kündigungen sind zu erwarten. Das
zweite Labor soll die Arbeit des ersten teilweise übernehmen
und daher mehr Personal braucht.
Jetzt wird in dem ersten Labor nach freiwilligen gesucht, die
in dem zweiten arbeiten werden. Falls sich keine freiwilligen
finden, wird man angeblich verpflichtet, in der anderen Stadt
zu arbeiten.
Fragen:
Falls im Arbeitsvertrag nichts über eine andere
Arbeitsstätte o.ä. steht, ist man trotzdem verpflichtet, seine
Arbeit woanders auszuüben, sogar in einer anderen Stadt, wenn
der Arbeitsgeber das will?
Fall Frau N. das Angebot mit dem zweiten Labor dankbar
ablehnt, welche Auswirkungen könnte es haben? Kündigung? Die
fristlose? Oder was anderes?
Kann Frau N. in dem betroffenen Unternehmen auch anderweitig beschäftigt werden ? Auch unterhalb ihrer Qualifikation ?
Wenn nein, kann eine Kündigung wohl die Folge sein.
Falls auch die festen Angestellten des esten Labor in ihren
Arbeitsverträgen nichts über eine zweite Arbeitsstätte haben,
wie kann die Situation weiter entwickeln?
vielen Dank für die super schnelle und qualifizierte Antwort!
Noch eine Frage bitte. Im Arbeitsvertrag steht Folgendes:
„Frau N. wird ab … befristet bis … in der Klinikum GmbH als MTA in dem Zentralinstitut für Laboratoriumsdiagnostik als Elternzeitvertretung der MTA beschäftigt.“
„Frau N. wird ab … befristet bis … in der Klinikum
GmbH als MTA in dem Zentralinstitut für
Laboratoriumsdiagnostik als Elternzeitvertretung der MTA
beschäftigt.“
Hallo Leo, ist das Teil des Firmennamens? Wir haben hier (Zufall?) auch ein Klinikum das unter dem Namen Klinikum läuft und dazu gehören einige kleine Krankenhäser in anderen Umgebungsstätten die aber alle unter demselben Namen laufen.
hmm, ich will ja nicht rumstinken, aaaber zwei Punkte wollte ich doch loswerden
wie weit sind denn die beiden Städte auseinander? Also reden wir hier von München-Flensburg oder würde das für die Frau N. bedeuten, dass sie zukünftig 10 statt 5 min unterwegs ist?
ganz unabhängig von dem was im Vertrag steht, bzw. was ihr Arbeitgeber „darf“ oder eben nicht: die Entscheidung ist gefallen, dass Leute von Labor_1 ins Labor_2 „umgesiedelt“ werden. Das ist zwar doof und vielleicht auch im Einzelfall hart - aber die Entscheidung ist getroffen. Und ob es in jedem Fall klug ist zu „pokern“ dass gerade Frau N. zu denjenigen gehört, die bleiben dürfen ist sicher Geschmackssache. Zudem könnte sie vielleicht durch einen Wechsel ins Labor_2 ihre Chancen auf ne feste Übernahme erhöhen (so sie das will, natürlich *fg*)
hmm, ich will ja nicht rumstinken, aaaber zwei Punkte wollte
ich doch loswerden
Durfst Du ruhig rumstinken…
wie weit sind denn die beiden Städte auseinander? Also
reden wir hier von München-Flensburg oder würde das für die
Frau N. bedeuten, dass sie zukünftig 10 statt 5 min unterwegs
ist?
Anstatt von 25 km müsste sie 65 km fahren. Dabei hat sie weder Führerschein noch Auto… Also mit Bus und Bahn wäre es vielleicht zwei Stunden anstatt von ca. einer derzeit.
ganz unabhängig von dem was im Vertrag steht, bzw. was ihr
Arbeitgeber „darf“ oder eben nicht: die Entscheidung ist
gefallen, dass Leute von Labor_1 ins Labor_2 „umgesiedelt“
werden. Das ist zwar doof und vielleicht auch im Einzelfall
hart - aber die Entscheidung ist getroffen. Und ob es in jedem
Fall klug ist zu „pokern“ dass gerade Frau N. zu denjenigen
gehört, die bleiben dürfen ist sicher Geschmackssache. Zudem
könnte sie vielleicht durch einen Wechsel ins Labor_2 ihre
Chancen auf ne feste Übernahme erhöhen (so sie das will,
natürlich *fg*)
„Frau N. wird ab … befristet bis … in der Klinikum
GmbH als MTA in dem Zentralinstitut für
Laboratoriumsdiagnostik als Elternzeitvertretung der MTA
beschäftigt.“
ist das Teil des Firmennamens? Wir
haben hier (Zufall?) auch ein Klinikum das unter dem Namen
Klinikum läuft und dazu gehören einige
kleine Krankenhäser in anderen Umgebungsstätten die aber alle
unter demselben Namen laufen.
Ja, das ist die gute Frage… Ich werde Frau N. fragen, ob sie das klären kann. Diese GmbH wurde erst Anfang der Jahres auf Basis eines öffentlichen Klinikums gegründet.