Andere Kosten des Anwaltswechsels als eingegeben

Hallo. Bin mit meiner Latein am Ende.
Im Mai 2009 die Rechtsschutzversicherung telefonisch angefragt, ob ein Anwaltswechsel möglich wäre. Beim Telefonat hat die RS-Versicherung dies bejaht und darauf hingewiesen, dass es Mehrkosten entstehen werden. Auf die Frage, wie viel das ist, wurde geantwortet:" So ca. 150,00 Mehrkosten". Die Kosten von 150,00 konnte ich noch gerade tragen. Also das Anwaltswechsel wurde durchgezogen und mit neuen von RV-Versicherung empfohlenen Anwalt das Verfahren gewonnen. Im Januar bis Juli 2010 fordert RS-Vers. nun 316,00, also die Anwaltskosten der ersten Anwältin. Es folgt ein Schriftverkehr ohne Ende. Ab August 2010 betragen die Anwaltskosten der ersten Anwältin bereits 546,00. Ich verstehe nur Bahnhof und bitte RS-Vers. um Aufschlusselung der Forderung und stelle die Frage, warum am Telefon beim Anwaltswechsel den Betrag von 150,00 genannt und jetzt 546,00 in die Rechnung gestellt. Es erfolgt keine Antwort, sondern Beauftragung des Inkasso Büro. Ich fühle mich betrogen ohne Ende. Wenn ich es gewusst hätte, dass ich einen Anwalt komplett selbe bezahlen muss, würde ich gar kein Anwaltswechsel vornehmen, da es für mich nicht lohnen würde (gewonnene Summe um 600,00) und ich dies nicht tragen kann.
Meine schriftliche und telefonische Anfragen bei RS-Versich. werden fleißig ignoriert.

Bitte, bitte, teilt mit bitte Eure Meinung, Vielen Dank

Um nicht noch weitere Kosten zu verursachen, empfehle ich die Einschaltung des Ombudsmannes.
MfG
Dr. WS

Hallo,

danke erst einmal für Ihre Anfrage, ich muss Sie laut Richtlinien von wer-weiß-was darauf Hinweisen, dass ich seit nunmehr 7 Jahren in der Finanzdienstleistung arbeite.

Nun zu Ihrem Anliegen :

In der Regel ist es schon nicht falsch, dass ein Anwalts-wechsel so um die 150 - 200 € kostet. Es kommt aber auch ganz darauf an, was der Anwalt schon alles für Sie getan hat. Wie lange das Verfahren schon läuft, was schon für Schriftwechsel und Anträge von dem Anwalt getätigt wurden, etc.
Den diese Kosten stellt der Anwalt der RS Versicherung in Rechnung.
Und die RS Versicherung hat Sie ja darauf hingewiesen, dass Sie diese Rechnung zu bezahlen haben.
Sie hätten sich bei Ihrem Anwalt erkundigen sollen, was denn schon alles angefallen ist, und was da für Kosten schon entstanden sind, denn das kann die RS Versicherung auch nur Schätzen.( Und die RS ist nicht in der Pflicht beim Anwalt nach zu fragen ).
Um es kurz und knapp aus zu drücken, Sie werden nicht darum herum kommen, die Rechnung zu bezahlen. Versuchen Sie sich doch mal mit dem Anwalt in Verbindung zu setzen, der müsste doch noch eine Kopie der Rechnung haben.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Th. Hahn

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich werde wohl es als „Lehrgeld“ bezahlen und diese RS-Vericherung kündigen…und nächstes Mal werde ich lieber schriftliche Antworte auf meine Anfragen anfordern.
Danke! Mfg

Danke schön für die rasche Antwort.
Es ist zwar richtig, dass die Versicherung mich auf Mehrkosten (150,00) hingewiesen hat, jedoch war es zum keinen Zeitpunkt die Rede, dass diese Kosten höher sein KÖNNEN…und ich als Leie kann dies auch nicht wissen.
Wenn mir die Versicherung meine Anfrage, so wie Sie geantwortet hätte, würde ich mich bei meiner ersten Anwältin erkündigen und dies alles wäre dann nicht passiert.
Tja, hätte, wäre, würde
Ganz lieben Dank und Mfg

Hallo,

ja hätte wäre wenn, da haben Sie vollkommen recht.

Als Leie ist man immer derjenige, der den kürzeren zieht.

Ich würde mich an Ihrer Stelle trotzdem nochmal an Ihre Anwältin betreffs der Rechnung wenden. Denn dann werden Sie genau sehen, wie viel diese wirklich gekostet hat, und ob die Versicherung noch etwas drauf geschlagen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Hallöchen - - ja - das ist ja weniger schön, aber mit der Ruhe muss man erst einmal klären, welche Bedingungen liegen da zu Grunde und um welche Gesellschaft handelt es sich ?
Aber eines ist schon einmal wichtig, die folgende Bestimmung, die von e i n e m
Anwalt spricht:
Der Versicherer trägt
a) bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer
tätigen Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung
eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes.
Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen
Gericht entfernt und erfolgt eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen,
trägt der Versicherer bei den Leistungsarten gemäß § 2 a) bis g) entweder weitere
Kosten für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers ansässigen
Rechtsanwalt oder Reisekosten des Anwalts zum Ort des zuständigen
Gerichts jeweils bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwaltes,
der lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten führt.
Berechnet der Rechtsanwalt eine Gebühr für eine Beratung, trägt der Versicherer
die gesetzliche Vergütung bis zu einer Höhe von 250 EUR; dies gilt auch
für ein erstes Beratungsgespräch nach § 2 k). Die gesetzlichen Bestimmungen

Soweit erst einmal die Richtung; wir werden weiter sehen !°
Gruß Manfred

Hallo,

die Pauschalaussage 150 Euro kann ich auch nicht nachvollziehen! Bei Anwaltswechsel müssen die angefallenen Kosten des Anwaltes übernommen werden. In den meisten Fällen kann man das garnicht sagen. Der Anwaltswechsel lohnt sich nur nach einem esrtgespräch beim Anwalt, wenn man in diesem Gespräch das Gefühl hat, der Anwalt ist nichts für mich kann man wechseln. Endweder er schreibt keine Rechnung oder er rechnet eine Erstberatung ab. Dabei kann man mit ca. 150 EURO rechnen.
Das die Rechtsschutzversicherung nicht reagiert ist eine Unverschämtheit. Ich würde es mit einer Vorstandsbeschwerde versuchen oder die ganze Angelegenheit dem Versicherungsombudsmann in Berlin abgeben.

Hallo, trozt mit jeder woche steigende kosten des Inkassobüros, habe ich mich an versicherungsombudsmann berlin gewendet…mal schauen, ob sie schlichten können.

Vielen Dank an Alle

Hallo,
ich habe schon einige Beschwerden an den Ombudsmann in Berlin geschickt. Nicht für mich sondern für andere. Ich würde mir nicht zu große Hoffnungen machen. Die Sache wirde sicherlich 6 bis 8 Monate dauern, bis etwas passiert! Und der letzte Brief des Ombudsmannes war nie (wirklich NIE!) zum Vorteil des kleinen Versicherungsnehmers.