Andere Rechte bei Eigentumswohnung?

Hallo,
unzwar habe ich eine Wohnung gemietet von Privat. Das ist seine Eigentumswohnung.
Nun sind mir paar Sachen aufgefallen die ich mal aufliste.

  • Sollte eine Zahlung im Verzug sein, kann er mich im selben Monat kündigen
  • das rauchen ist in der Wohnung untersagt
  • die komplette Kaution muss auf dem Konto sein erst dann bekomme ich die Schlüssel

Laut google darf er das rauchen nicht verbieten und die Kaution in 3 monatsraten muss er akzeptieren. Und erst wenn 3 Monate keine Moete gezahlt ist, kann er mich kündigen.
Ein Freund sagt bei Privat ist es anders. Nun meine Frage an euch. Ost es anders?

Liebe Grüsse

nö ist nicht anders

das ist nicht korrekt was du da raus gefunden hast laut BGB 543

für zwei aufeinander folgende Termine mit der
Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in
Verzug ist oder
b) in
einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der
Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die
Miete für zwei Monate erreicht.

Ja ok das kann stimmen richtig. Aber trotzdem geht das doch nicht zum ende des laufenden Monats wenn nur einmal die miete spät kommt.

Und bei dem rest? Hast du da auch eine Antwort die mir helfen könnte?

Lg und danke für die schnelle Antwort

Falsch
siehe Details

Jein, nach Mietbeginn korrekt, bis 3 gleiche Monatsraten. Vor Mietbeginn gibt mancher Vermieter die Schluessel schon zum Renovieren bei leerstehender Wohnung, dann mit voller Kautionszahlung, sowas kann Vertragsbestandteil sein. Leider steht in der Frage nichts zu vor-nach Mietbeginn.
Gruss Helmut

Na mietbeginn ist der 1.5. Aber die schlüssel gibt er auch am 1. Nicht ohne die volle kaution zu haben. Steht auch im vertrag so.

Eine Wohnung wird ziemlich häufig ‚von privat‘ vermietet. Und selbstverständlich gelten auch da die Gesetze.

Wann gekündigt werden darf steht hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html
Weder Du noch der Vermieter liegen richtig.

Rauchen in der Wohnung kann im Einzelfall vertraglich untersagt werden, siehe:
https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/rauchen-in-mietwohnung.aspx
Kommt also drauf an, wie es im Mietvertrag steht und ob es in mehreren Verträgen des Vermieters verwendet wird.

Erst Kaution, dann Schlüssel ist gesetzeswidrig:


https://dejure.org/gesetze/BGB/551.html

Hallo,

zu den rechtlichen Aspekten hast Du ja schon Antworten erhalten, daher nur ein allgemeiner Kommentar: ein Vermieter geht bei der Vermietung seines Eigentums ein erhebliches Risiko ein. Die Rechtsprechung und Gesetzgebung ist sehr mieterfreundlich und die Wahrscheinlichkeit, daß er an Mietnomaden gerät oder einen Mieter, der mit der Immobilie nicht besonders pfleglich umgeht, ist nicht gering. Das Problem ist weiterhin, daß es bei Mietverträgen keine Probezeit gibt. Der Vermieter kann sich nur auf seine Menschenkenntnis und die Auskünfte verlassen, die er vor Unterzeichnung des Vertrages erhalten hat.

So unwirksam die Klauseln auch sein mögen, so berechtigt ist daraus sprechende Interesse des Vermieters. Das sollte man berücksichtigen, wenn man sich nun entscheiden muß, auf seine Rechte zu pochen oder die Bedingungen einfach zu erfüllen. Berücksichtigen sollte man auch, daß der Eindruck, den man zu Anfang hinterläßt, ein bleibender ist.

Wenn man gleich den Eindruck vermittelt, ein schwieriger Mieter zu sein, kann (muß natürlich nicht) Folgen haben. Auch der Vermieter kann in der Laufzeit des Mietvertrages auf die Buchstaben des Vertrages bzw. die Rechtslage pochen und einem das Leben damit schwerer und/oder teurer machen oder er kann ein umgänglicher, unkomplizierter Vertragspartner sein.

Im Moment hat es der Mieter in der Hand, die Weichen für die Zukunft zu stellen.

Gruß
C.

Hi!

Ich schmeiß jetzt noch was rein: Es kommt darauf an, wo Du wohnst.

In Österreich beispielsweise ist das Ganze durch das Mietrechtsgesetz geregelt, - und jetzt kommt das „aber“- ABER das gilt nicht bei allen Mietwohnungen; es müssen bestimmte Vorraussetzungen vorhanden sein. (Diese sind übrigens ebenfalls im MRG aufgezählt).
Für die Ausnahmen des MRG gilt dann jener Vertrag, der zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt wird - und da können beispielsweise die von Dir aufgezählten Punkte drinnen stehen und wären somit gültig.

Grüße,
Tomh