Ist es eigentlich erlaubt andere Verkehrsteilnehmer zum halten zu „überreden“.
Ein paar Freunde und ich sind letztens auf folgende Idee gekommen:
Fahrer X baut ein Mikrofon + Verstärker in sein Auto ein, der entsprechende Lautsprecher sitzt vorne unter dem Motorraum.
Darf der Fahrer nun einen Satz wie
„ACHTUNG ACHTUNG! Sie mit dem Kennzeichen AB-CD 123 ! Fahren sie bitte rechts ran“ ins Mikrofon sprechen?
Ich weiß selbst, dass die Idee völlig bescheuert ist und der Fahrer wohl in absehbarer Zeit ärger mit den Grünen oder anderen Verkehrteilnehmern bekommen wird.
Ich frage mich nur, was daran verboten ist. Wenn der Fahrer eine Durchsage wie „Achtung, achtung! Hier spricht die Polizei“ machen würde, wäre der Fall klar. Aber an sonsten ist der oben aufgeführte Satz ja eigentlich nur eine Bitte
als Betroffener (zur Seite gerufener) saumäßig verärgert wäre
als Ausführender (als zur Seite Rufender) das saulustig fände
und ganz allgemein der belämmerte Blick wenn sie so dastehen und der Dinge nun harren die da wohl kommen mögen (oder eben auch nicht) was für ne versteckte Kamera wäre,
so denk ich doch, dass allein die Straßenverkehsrordnung mit ihrem §1 dagegen spricht:
StVO §1 Grundregeln
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer […] mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wenn das keine vermeidbare Belästigung ist, weiß ich auch nicht, auch wenns nur zur Belustigung dient
neben diesem Standardhinweis auf die StVO würde ich auch nicht ausschliessen, dass man eine strafbare Amtsanmassung daraus ableiten könnte. Bei einer Anzeige kann es zwar sein, dass ein Strafverfahren gegen Geldbuße eingestellt wird, aber die kann heftig ausfallen. Eine Garantie gibts dafür aber auch nicht, und wegen eines Ulks viel Geld auf den Tisch zu legen oder am Ende gar einen Eintrag im Bundeszentralregister zu haben, muss jeder selbst entscheiden, aber mir wäre das den Spass nicht wert.
Übrigens, je nach Wortwahl könnte man das auch als Nötigung auslegen, in der genannten Wortwahl würde ich die aber nicht sehen (IANAL)
Ich gebe auch zu bedenken, dass einige Ordnungshüter auch in Zivil die Strassen durchpflügen. Hat man Pech und ruft so ein Auto, kann es doch sehr unangenehm werden und es gilt dann wieder der Spruch: „Wer zuletzt lacht, lacht am besten“.
Fahrer X baut ein Mikrofon + Verstärker in sein Auto ein, der
entsprechende Lautsprecher sitzt vorne unter dem Motorraum.
STVzO dürfte dem entgegenstehen.
Darf der Fahrer nun einen Satz wie
„ACHTUNG ACHTUNG! Sie mit dem Kennzeichen AB-CD 123 ! Fahren
sie bitte rechts ran“ ins Mikrofon sprechen?
Mit ausem Lautsprecher schon Ansonsten der bereits erwähnte §1 und vermeidbarer Lärm §weißnicht und eventuell Verkehrs gefährdung (Auslösung von Schreckreaktionen). Schließlich blöken auch die dazu Befugten bei einer Kontrolle nicht einfach so ins Mikro, dass die Heide wackelt.
Ich weiß selbst, dass die Idee völlig bescheuert ist und der
Fahrer wohl in absehbarer Zeit ärger mit den Grünen oder
anderen Verkehrteilnehmern bekommen wird.
Mit was? Mit Recht.
Aber ansonsten ist der oben aufgeführte Satz ja eigentlich nur eine
Bitte
Und der körperliche Verweis, den der Ausführende ggf. empfinge, wäre eine versteckte Liebkosung. Na also - alles paletti. Freibier!