Hallo Leute,
wie schreibt man es richtig?
„…eine schuldhafte Verletzung des Rechts eines Anderen begehen.“
oder
„…eine schuldhafte Verletzung des Rechts eines anderen begehen.“
und…
„… dass derjenige, welcher einem anderen schuldhaft einen Schaden…“
oder aber
„… dass derjenige, welcher einem Anderen schuldhaft einen Schaden…“
*grübelnd*
Marco
Hallo Marco,
der andere, die anderen etc…schreibt man immer klein.
§ 58: In folgenden Fällen schreibt man Adjektive, Partizipien und Pronomen klein, obwohl sie formale Merkmale der Substantivierung aufweisen.
…
dazu gehören die folgenden Zahladjektive mit allen ihren Flexionsformen:
viel, wenig; (der, die, das) eine, (der, die, das) andere
Beispiele:
Das haben schon viele erlebt. Zum Erfolg trugen auch die vielen bei, die ohne Entgelt mitgearbeitet haben. Nach dem Brand war nur noch weniges zu gebrauchen. Sie hat das wenige, was noch da war, in eine Kiste versorgt. Die meisten haben diesen Film schon einmal gesehen. Die einen kommen, die anderen gehen. Was der eine nicht tut, soll der andere nicht lassen. Die anderen kommen später. Das können auch andere bestätigen. Alles andere erzähle ich dir später. Sie hatte noch anderes zu tun. Unter anderem wurde auch über finanzielle Angelegenheiten gesprochen.
Quelle zum Nachschlagen:
http://www.ids-mannheim.de/grammis/reform/d3-2.html#P57
Gruß
Uschi