Anderer Inhalt als versprochen

Welche Möglichkeiten hat man eigentlich, wenn man in einem Laden einen verpackten Artikel kauft, der nicht der Inhaltsbeschreibung entspricht (also z.B. zu groß, andere Farbe)? Warenwert über 40 Euro.(da gibt es ja diese Grenze, oder gilt die in so einem Fall nicht?)
Könnte ich z.B. den Artikel unfrei an das Einzelhandelsgeschäft zurücksenden und mein Geld zurückverlangen?
Wie sieht es rechtlich mit daraus entstehenden Nebenkosten
wie Telefonaten, Verpackungsmaterial, Fahrten zur Post aus?

Warenwert über 40 Euro.(da gibt es ja diese Grenze,
oder gilt die in so einem Fall nicht?)

Das „Fernabsatzgesetzt“ gilt nur bei Bestellungen u.ä. wenn die Ware nicht wie im Ladengeschäft geprüft werden konnte.

Könnte ich z.B. den Artikel unfrei an das
Einzelhandelsgeschäft zurücksenden und mein Geld
zurückverlangen?

Nein. Es handelt sich hierbei um einen korrekten Kaufvertrag. Wieso hast Du Dich nicht beraten lassen?

Wie sieht es rechtlich mit daraus entstehenden Nebenkosten
wie Telefonaten, Verpackungsmaterial, Fahrten zur Post aus?

s.o.! Umtausch oder Rückgabe sind reine Kulanz des Händlers.

Dies ist keine Rechtsberatung!
MFG
S.

Wenn die Ist- von der Soll-Beschaffenheit abweicht - so scheint es hier zu liegen -, bestehen Ansprüche aus Sachmangelhaftung. Zunächst einmal heißt das: Nacherfüllung.

Für genauere Auskünfte brauchen wir genauere Infos!

Levay

Wenn die Ist- von der Soll-Beschaffenheit abweicht -

Genau das ist hier im Fall der springende Punkt. Im Beispiel steht außen auf der Packung eine Größe X, drin ist aber eine Größe Y, die zu klein ist. Der Käufer hat sich auf die Angabe auf der Verpackung verlassen. Der Verkäufer hat an der Kasse nicht geprüft, ob der Inhalt den Angaben der Verpackung entspricht.Um den Fall noch etwas verzwickter zu machen, könnte man darauf hinweisen, dass lt. Verkäuferangaben, die im Nachhinein auf Grund der Kundenreklamation erfolgten, dieser Hersteller angeblich für diese Art von Fehlverpackung bekannt sei.

so

scheint es hier zu liegen -, bestehen Ansprüche aus
Sachmangelhaftung. Zunächst einmal heißt das: Nacherfüllung.

In der Durchführung der Nacherfüllung liegt in diesem Beispiel gerade das Problem. Da der Laden weit weg ist, sagen wir mal 20km Entfernung, würde dem Käufer der Ware ein hoher zeitlicher und auch materieller Aufwand entstehen, um den Laden wieder aufzusuchen. Telefonisch kann die Sache auch nicht befriedigend geklärt werden.

Für genauere Auskünfte brauchen wir genauere Infos!

Levay

Vielen Dank für die Antwort!

Warenwert über 40 Euro.(da gibt es ja diese Grenze,
oder gilt die in so einem Fall nicht?)

Das „Fernabsatzgesetzt“ gilt nur bei Bestellungen u.ä. wenn
die Ware nicht wie im Ladengeschäft geprüft werden konnte.

Könnte ich z.B. den Artikel unfrei an das
Einzelhandelsgeschäft zurücksenden und mein Geld
zurückverlangen?

Nein. Es handelt sich hierbei um einen korrekten Kaufvertrag.
Wieso hast Du Dich nicht beraten lassen?

Eine Beratung erfolgte durch einen Verkäufer im Beispiel. Der Artikel wurde anprobiert mit einem identischen Muster, das zu diesem Zweck der Verpackung entnommen worden war. Es sollte auch dort für weitere Interessenten verbleiben. Zum Verkauf standen daher die eingepackten Artikel in einem sortierten Stapel.

Wie sieht es rechtlich mit daraus entstehenden Nebenkosten
wie Telefonaten, Verpackungsmaterial, Fahrten zur Post aus?

s.o.! Umtausch oder Rückgabe sind reine Kulanz des Händlers.

Das überrascht mich doch etwas. Muss denn der Kunde im Laden prüfen, ob die eingepackte Ware wirklich dem entspricht, was außen auf der Verpackung draufsteht? Ich hätte vermutet, dass dafür der Händler verantwortlich wäre.

Dies ist keine Rechtsberatung!

Schon klar! Ist nur ein Beispiel. Alles im Konjunktiv.

MFG
S.

Hi,

In der Durchführung der Nacherfüllung liegt in diesem Beispiel
gerade das Problem.

Warum? Es ist nicht das Problem des Händlers, wo der Käufer wohnt. Erfüllungsort ist IMHO der Ort, wo der Verkäufer seinen Laden betreibt.

http://www.handelswissen.de/data/handelslexikon/buch…

mfg Ulrich (IANAL)