Hallo, ich schreibe im Auftrag eines Bekannten, der da ein Problem mit seiner Zulassung hat. Er hat sich vor ca. 1 Jahr ein Auto bei einem freien Händler gekauft, der Händler ließ es bei der zuständigen Meldebehörde zu und bis jetzt gabs auch keine weiteren Probleme.
Nun hat er einen Schaden am Auto und ging zu einer Vetragswerkstatt, wo der Meister über die Fahrgestellnummer den Verlauf des Fahrzeugs im Computer nachvollziehen wollte. Dabei stellte sich heraus, dass das Zulassungsdatum in den „Unterlagen“ beim Vertragshändler ein anderes ist als das Zulassungsdatum (also jeweils der Erstzulassung) in seinen Papieren (Zulassung Teil I und Teil II). Das Auto selbst ist Baujahr 2002 und damals gab es aber noch die neuen Zulassungen noch gar nicht. Als er das Auto letztes Jahr kaufte, hatte der Händler aber bereits schon Teil I und II (also bevor es auf meinen Bekannten zugelassen wurde) und lt. Teil II gab es nur einen Vorbesitzer.
Mittlerweile wird ja Teil I und II bereits bei Halterwechsel ausgestellt, da es aber nur ein Vorbesitzer gab …
Nun hat mein Bekannter versucht, den Vorbesitzer (laut Teil II) ausfindig zu machen, also erstmal über die Auskunft, ohne Erfolg.
Woran kann so etwas liegen, kommt so etwas vor, wenn z.B. der Vorbesitzer die Papiere mal verloren hatte und diese neu ausstellen ließ, aber muss das nicht auch bei der Meldebehörde nachvollziehbar sein ? Oder kommt so etwas bei Re-Importen vor, da es sich bei seinem Fahrzeug um ein Re-Import handelt?
Hat er vielleicht eine Möglichkeit mehr Daten über einen Anwalt einzuholen ? Komisch ist das schon, wenn die Daten nicht übereinstimmen.
Wir bedanken uns schonmal für die Antworten und Anregungen.
Auch Hallo,
ich würde mal darauf tippen, dass das Auto aus dem Ausland kommt. Ich habe vor einiger Zeit irgenwo einen Artikel über ein Fahrzeug gelesen, das von einer Autovermietung in Deutschland dann nach Frankreich, dann nach Italien, dort mit diversen Besitzern wieder nach D kam und mann dann nicht die Vorbesitzer bestimmen konnte, wobei es damals keine Probleme mit der EZ gab, sondern mit der Anzahl der Vorbesitzer.
Grüße
Mike
Hallo,
ich denke mal, dass da irgend eine Zulassungsstelle einen Fehler gemacht hat.
Entweder war das Auto im Ausland zugelassen, und als Tag der ersten Zulassung wurde dann z.B. das Datum er ersten Zulassung in D. übernommen.
Sieh mal im Fahrzeugschein, welche Ziffern in der Zeile 2.2 stehen. Bei „000“ ist es wahrscheinlich ein Ausländisches Fzg, bei anderen Ziffern wahrscheinlich nicht, zumindest wenn es ein handelsüblicher PKW ist.
Andere Möglichkeit: Bei der Umstellung vom alten Fzg-Brief auf die neuen Papiere ist ein Fehler passiert.
Ich würde mal bei der jetzigen Zulassungsstelle nachfragen, ob die etwas herausfinden können. Entweder über das KBA oder - falls vorhanden - bei einer anderen Zulassungsstelle, die mit dem Fzg. schon mal zu tun hatten.
Beste Grüße
Guido
Hallo,
kann es auch sein, die Verwechslung von Produktionsdatum und Zulassungsdatum ?
In den Computern der Hersteller und auch der Händler kann man das Produktionsdatum erkennen…
gruß
dennis
Naja, das Datum in den Papieren ist 06.04. und das beim Händler der 30.04. Also nehme ich mal an, das der Händler schon nach dem Tag der Erstzulassung gesehen hat.
Hätte ich bei der Problemschilderung vermerken sollen, sorry.
Hi, du meinst mit „000“ sicherlich den Typschlüssel, der ist alles „000“, deswegen wissen wir ja, das es ein ReImport ist. Lt. Zulassung Teil II gab es nur einen Vorbesitzer, dieser soll das Auto (also lt. Teil II) am 06.04. zugelassen haben. Beim Händler im Computer ergibt sich nach der Fahrgestellnummer ein Datum vom 30.04. als Tag der Erstzulassung. Würden ausländische Vorbesitzer, also wenn z.B. das Auto mal in Frankreich angemeldet war, nicht auch in die Papiere eingetragen werden ?
Hallo noch mal,
Hi, du meinst mit „000“ sicherlich den Typschlüssel, der ist
alles „000“, deswegen wissen wir ja, das es ein ReImport ist.
Ja, das meinte ich. Ich dachte, dass es nur so eine Vermutung von Euch ist, dass es ein Reimport ist.
Wobei man daran nicht erkennen kann, ob der Wagen im Ausland schon mal zugelassen war.
Sollte die Zulassungsstelle ein falsches Datum eingetragen haben und der Wagen war in einem anderen Landkreis schon mal zugelassen mit einem anderen Datum, dann merkt das KBA den Fehler und kontaktet die Zulassungsstelle, die den Halter anschreibt zwecks Berichtigung. Das würde ich hier aber mal ausschließen.
Lt. Zulassung Teil II gab es nur einen Vorbesitzer, dieser
soll das Auto (also lt. Teil II) am 06.04. zugelassen haben.
Beim Händler im Computer ergibt sich nach der
Fahrgestellnummer ein Datum vom 30.04. als Tag der
Erstzulassung.
Vielleicht ein Fehler in der Händler/Hersteller-Datenbank?
Würden ausländische Vorbesitzer, also wenn z.B.
das Auto mal in Frankreich angemeldet war, nicht auch in die
Papiere eingetragen werden ?
Die Anzahl der ausländischen Vorbesitzer wird eigentlich mit eingetragen.
Beste Grüße
Guido