Hallo Franzi,
man kann als Begrüßungsformel auch schreiben:
„Guten Tag Herr…,“
Kann man … wenn man das, was man beantragt, nicht haben will

„Guten Tag“ ist als Anrede in einem privaten Schreiben kein
Problem, in einem förmlichen Antrag schon.Da geht an dem „Sehr
geehrter Herr XY“ kein Weg vorbei. Das ist eine Grußformel,
die sich so gehört. Sie fällt nicht weiter auf, wenn man sie
korrekt benutzt, es fällt aber (unangenehm) auf, wenn sie
fehlt.
Man könnte das Wort „geehrter"” ja auch so wie ich hier in Anführungsstriche setzen. Das wäre durchaus ein sehr wirksames Zeichen der Distanzierung von der „Ehrung”!
Wenn es etwa um die Bewerbung um eine interne Stellenausschreicbung geht, dann kann man den in Anführungsstrichen „geehrten” Herrn durchaus zwingen, eine(n) auch im Bewerbungsverfahren zu berücksichtigen.
Das habe ich mit einer „sehr geehrten” Vorgesetzten auch geschafft, die eine Stelle ausgekungelt besetzen wollte, ohne mich als ihren diesnstältestem Mitarbeiter von der neu geschaffenen, zu besetzenden Stelle in einer öffentlich-rechtlichen Institution überhaupt zu unterrichten.
Die Stelle habe ich dann zwar nicht bekommen, aber eine nicht unerhebliche Abfindung für den Job, den ich unter diesen Umständen sowieso aufgeben wollte.
Vor ihren eigenen Vorgesetzten demontiert habe ich die Vorgesetzte auch. Na sag mal selbst, ist das nicht auch was?
Gruß Gernot