Anderkonto Erbengemeinschat

Angenommen, der Verwalter eines Anderkontos einer Erbengemeinschaft würde einem Mitglied nicht sein Geld auszahlen und würde auch nach einer verlorenen Feststellungsklage und dem Schreiben des OLG, er würde den Prozess verlieren noch immer nicht den Anteil auszahlen. Weiters angenommen, er würde auch das Geld für seinen Anwalt, der ih n in dieser Sache vertritt, diesem Konto entnehmen, was wäre am besten zu tun?

Dem Erben steht der Klageweg offen. Grds. fallen Erbauseinandersetzungen als Verbindlichkeit dem Nachlass zu und inwieweit die anwaltliche Vertretung hier eine Ausnahme bilden soll oder bei der Erbauseinandersetzung nicht disquotal berücksichtigt werden würde, kann der Fallschilderung nicht entnommen werden.

G imager

Danke für die Antwort
Er ist selbst Anwalt und hat sich noch einen eigenen dazugenommen. Der Kläger, der seinen Anteil will, bezieht mittlerweile wegen dieser Sache ALGII und und hat eine Anwältin über Rechtshilfe. Sie versteht sich aber mehr als Mediatorin und schreckt vor Strafanzeigen zurück.