Kann ich verlangen dass der Notar, der das AK überwacht den Kauferlös eines Grundstücks auf ein bestimmtes KOnto überweißt. Also jenes Konto was die Erbengemeinschaft als Nachlasskonto führt oder wird er das Geld nur an einen der Erben auszahlen.
Nur wer nach dem Kaufvertrag verfügungsberechtigt ist, kann Anweisungen geben. Ist in dem Vertrag bereits eine bestimmte Anweisung enthalten, dann müssen Sie den Notar konsultieren, um eine andere Regelung zu erreichen.
H.G.
Hallo Mila, kann Dir da leider nicht helfen. Bei uns ist es inzwischen üblich, dass es kein Anderkonto mehr gibt. der Zahlungsverkehr wird zwischen den Parteien selbst abgewickelt ( nach Freigabe durch den Notar ). Schöne Grüsse. hanseatin