Anderkonto/Notariatskonto

Guten Tag,

kann mir jemand erklären, wie das mit einenm Anderkonto funktioniert.
Wer ist der Inhaber eines solchen Kontos?
Kann man festlegen, dass z.B. bei einer Erbengemeinschaft dort nur gemeinsam Abhebungen getätigt werden?
Was ist das Wesen eines AK.
Wo sind die "Stolpersteine " auf die man sufpassen muß?

Vielen Dank für alle Antworten

Mila

Hallo,

kann mir jemand erklären, wie das mit einenm Anderkonto
funktioniert.

das sollte die meisten Fragen beantworten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Anderkonto

Kann man festlegen, dass z.B. bei einer Erbengemeinschaft dort
nur gemeinsam Abhebungen getätigt werden?

Gar nicht. Verfügen kann nur der Inhaber - sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind bzw. die notwendige Zustimmung vorliegt.

Wo sind die "Stolpersteine " auf die man sufpassen muß?

Anderkonten gibt es eigentlich, um Stolpersteine zu vermeiden.

Gruß
Christian

Danke,

Mir ist nicht klar, wie ich dann an mein Geld komme, wenn doch das KOnto vom Notar verwaltet wird? Kann mir das jemand erklären?

Gruß Mila

Danke,

Mir ist nicht klar, wie ich dann an mein Geld komme, wenn doch
das KOnto vom Notar verwaltet wird? Kann mir das jemand
erklären?

Hallo,

das Konto wird auch als Treuhandkonto bezeichnet; 2 Vertragsparteien schließen einen Vertrag; die eine Partei hinterlegt das Geld bei einem Treuhänder/Notar, der das Geld dann an die andere Partei weiter leitet, wenn diese Partei die vertraglichen Vereinbarungen erfüllt/hat.
Also Geld immer nur bei Gegenleistung und der Notar „überwacht“ die vertraglichen Vereinbarungen.

Noch etwas unklar?
lG

Gruß Mila

Hallo,

Mir ist nicht klar, wie ich dann an mein Geld komme, wenn doch
das KOnto vom Notar verwaltet wird? Kann mir das jemand
erklären?

ein klassischer Fall ist der Erwerb einer Immobilie. Es wird ein Kaufvertrag geschlossen, der einen bestimmten Erfüllungstermin vorsieht.

Käufer K muß also auf das Notaranderkonto den Kaufpreis zahlen, der Verkäufer bekommt das Geld nur unter gewissen Bedingungen.

Nach Schluß der Kaufvertrages erhält der Notar den Auftrag, die Grundbuchänderungen (Auflassung und Umschreibung) zu beantragen. Ist die Auflassung eingetragen (d.h. niemand anders außer K kann Eigentümer werden, so lange die Auflassung eingetragen ist), wird lt. Kaufvertrag der Großteil des Kaufpreises fällig. Der Notar überweist den Betrag an den Verkäufer V und zeigt die Zahlung K an.

Es wird ein Übergabetermin vereinbart, bei dem dann noch Mängel auffallen, die durch V abzuarbeiten sind. Teilt V dem Notar später dann mit, daß seiner Ansicht nach alle Mängel beseitigt wurden, schreibt der Notar K an und bittet um Bestätigung. Wird die Bestätigung erteilt, überweist der Notar den Restbetrag an V, veranlaßt die letzte Grundbuchänderung (Eintragung des neuen Eigentümers) und fertig ist der Lack.

Die Abwicklung erfolgt also schrittweise und immer so, daß der Notar zwischengeschaltet ist und die einzelnen Schritte (insbesondere die Zahlungen) überwacht bzw. auslöst.

Gruß
Christian

Ja vielen Dank für die gute Erklärung.
In meinem Fall ist das so, dass wir eine Erbengemeinschaft (2 Personen) sind. Wenn ich das richtig verstehe, kann vorher festgelegt werden auf welches Konto der Notar den Kaufpreis überweissz?
Also mein Geschwister und ich haben ein Konto unseres verstorbenen Elternteils beibehalten. Dieses wird nun als Nachlasskonto geführt.
In der Praxis, ich jetzt verlangen, dass der Erlöss aud dem Grundstücksverkauf auf dieses Konto geht. Hier können wir nur gemeinsam abheben.

Hallo,

In meinem Fall ist das so, dass wir eine Erbengemeinschaft (2
Personen) sind. Wenn ich das richtig verstehe, kann vorher
festgelegt werden auf welches Konto der Notar den Kaufpreis
überweissz?

genau.

Also mein Geschwister und ich haben ein Konto unseres
verstorbenen Elternteils beibehalten. Dieses wird nun als
Nachlasskonto geführt.
In der Praxis, ich jetzt verlangen, dass der Erlöss aud dem
Grundstücksverkauf auf dieses Konto geht. Hier können wir nur
gemeinsam abheben.

Ich bin nicht sicher, ob es eine gute Idee ist, das Nachlaßkonto für diese Aktion zu verwenden. Dafür kann man auch ein gewöhnliches UND-Konto einrichten (also ein Gemeinschaftskonto, über das nur gemeinsam verfügt werden kann). Nachlaßkonten gehe ich ganz grundsätzlich aus dem Weg, weil es da zu viele Spezialitäten gibt, die einem lästig werden können.

Gruß
Christian