Hallo,
Mir ist nicht klar, wie ich dann an mein Geld komme, wenn doch
das KOnto vom Notar verwaltet wird? Kann mir das jemand
erklären?
ein klassischer Fall ist der Erwerb einer Immobilie. Es wird ein Kaufvertrag geschlossen, der einen bestimmten Erfüllungstermin vorsieht.
Käufer K muß also auf das Notaranderkonto den Kaufpreis zahlen, der Verkäufer bekommt das Geld nur unter gewissen Bedingungen.
Nach Schluß der Kaufvertrages erhält der Notar den Auftrag, die Grundbuchänderungen (Auflassung und Umschreibung) zu beantragen. Ist die Auflassung eingetragen (d.h. niemand anders außer K kann Eigentümer werden, so lange die Auflassung eingetragen ist), wird lt. Kaufvertrag der Großteil des Kaufpreises fällig. Der Notar überweist den Betrag an den Verkäufer V und zeigt die Zahlung K an.
Es wird ein Übergabetermin vereinbart, bei dem dann noch Mängel auffallen, die durch V abzuarbeiten sind. Teilt V dem Notar später dann mit, daß seiner Ansicht nach alle Mängel beseitigt wurden, schreibt der Notar K an und bittet um Bestätigung. Wird die Bestätigung erteilt, überweist der Notar den Restbetrag an V, veranlaßt die letzte Grundbuchänderung (Eintragung des neuen Eigentümers) und fertig ist der Lack.
Die Abwicklung erfolgt also schrittweise und immer so, daß der Notar zwischengeschaltet ist und die einzelnen Schritte (insbesondere die Zahlungen) überwacht bzw. auslöst.
Gruß
Christian