Hallo, die Nebenkostenabrechnung 2015 wurde am 16.12.2016 zugestellt. Diese Abrechnung war fehlerhaft und es wurde am 19.12.2016 Widerspruch eingelegt. Ändert sich jetzt die Frist für den Vermieter? Wenn ja, bis wann muss er die korrigierte Abrechnung zustellen ?
mfg
Hallo!
Nein, sie ändert sich nicht, wenn sie „formell ordnungsgemäß“ war.
Lies mal hier rein, da ist es erklärt und auch auf Urteile verweisen.
MfG
duck313