Änderung bzw Ergänzung eines notariellen Testaments

Hallo,
wenn ein notarielles Testament bei Gericht hinterlegt ist, besteht dann die Möglichkeit, dass es später ergänzt bzw. verändert wird? Muß diese Veränderung auch bei Gericht hinterlegt werden oder kann man es zu Hause bei der Kopie des notariellen Testaments aufbewahren?

Allen einen schönen Tag.

Ja, es ist möglich, ein notarielles Testament durch ein neues nichtnotarielles zu ersetzen, wenn die Vorgaben für ein gültiges Testament eingehalten werden.
Es gibt Ausnahmen, z.B. ein Berliner Testament kann nicht einseitig nachträglich geändert werden, wenn einer der Ehepartner gestorben ist…

Beatrix

Hallo!

grundsätzlich kann man das hinterlegte Testament jederzeit zurückholen. Damit gilt es als widerrufen, bleibt aber formal gültig solange es nicht zerstört wird oder ein neues jüngeres erstellt wird.

Man zerreißt es und schreibt es neu, wie man es wünscht.
Man muss es nicht erneut amtlich hinterlegen, es ist aber angeraten, weil es so nicht verlorengehen kann und auch niemand es „verschwinden“ lassen kann.
Zum Notar muss man dazu nicht, man kann es auch selbst beim Gericht hinterlegen. Notar hat halt den Vorteil, es ist rechtlich geprüft und eindeutig formuliert.

Allerdings braucht man es nicht mal vom Gericht zurückholen.
Man schreibt einfach ein neues, wie man es wünscht.
Ort/Datum/ Unterschrift und es gilt ab sofort nur das neue.

Zur Sicherheit und Klarstellung sollte man beim neuen Testament eine Klausel am Beginn einsetzten, etwa sinngemäß wie hier : „Hiermit widerrufe ich mein Testament vom …(Datum des hinterlegten Testaments einsetzen) und testiere wie folgt meinen letzten Willen neu“

Achtung: wie schon erwähnt kann man gemeinschaftliche Testamente (typ. bei Eheleuten) nur gemeinsam und zu Lebzeiten ändern oder widerrufen.
Nach dem Tod eines Partners nur, wenn eine Befreiungsklausel enthalten war, die es dem Überlebenden ausdrücklich gestattet !

MfG
duck313

Wer ein notarielles Testament ertstellt, hat dafür ja eigentlich gewichtige Gründe und abgesehen
vom Kostenfaktor bietet dies ja auch unschlagbare Voerteile wie:
Erbschein entfällt, in der Regel bei Privatpersonen sogar für Immobilien,
Konten können problemlos aufgelöst werden, Abhebungen und Überweisungen weiterhin stattfinden.
Dann sollte es doch die paar € wert sein die Änderung auch notariell vornehmen zu lassen, denn die beziehen sich dann nur auf den Wert der Änderung und nicht auf den Gesamtwert.
Mit Erstellung der handschriftlichen Änderung erlischt das notarielle Testament. ramses90

Das bleibt eben nicht formal gültiig, wie kann etwas, dass widerrufen wurde denn weiterhin formal gültig sein!
Zu Hause verwahrte und/oder beim Nachlaßgericht hinterlegte Testament müssen alle handschriftlich mit Datumsangabe sein und das ist das naotarielle eben nicht! ramses90

Eherner Grundsatz bei Testamenten: Es gilt immer das zuletzt verfasste, das gleichzeitig alle älteren gegenstandslos werden lässt. Lediglich bei den genannten Sonderkonstellationen eines gemeinschaftlichen Testaments liegen die Voraussetzungen anders. Allerdings gibt es auch gemeinschaftlichen Testamenten Ausnahmen von der Regel. Hierzu gibt es ein paar BGH-Entscheidungen.
Das einzige was man quasi wasserdicht und in Stein gemeißelt erstellt - und damit in keinem Fall einseitig verändert werden - ist ein Erbvertrag.

Vielen Dank für eure Antworten.
In meiner Frage handelte es sich um ein Testament einer Einzelperson. Die Frage ergab sich aus der Überlegung, ob man ein notarielles Testament nach einer individuellen Zeit und Wandel persönlicher Vorstellungen verändern kann.
Gruß Angela