Änderung der Baugenehmigung ohne Beschluß der WEG

Meine Frau hat Ihrem Sohn eine Wohnung verkauft ( die nach 2 Jahren immer noch nicht bezahlt ist) , seinerzeit haben wir zugestimmt das er einen Wintergarten auf der Terassenfläche 3x7 Mtr. bauen darf , nun habe Ich erfahren das er versucht bei den Nachbarn die Genehmigung zu bekommen einen Wohnanbau statt Wintergarten zu bauen . Dazu 2 Fragen:

  1. braucht er dafür die Genehmigung der WEG ?
    2.Ist Baurechtlich ein Wintergarten gleichgesetzt mit einem Wohnanbau ??

Vielen Dank schon mal

LG
Dieter

Was geht Euch das denn an, wenn die Wohnung ihm gehört?
Btw.: die Wohnung ist seine, wenn er im Grundbuch eingetragen wurde. Was nur mit Beteiligung eines Notars funktioniert. Die Bezahlung ist davon völlig unabhängig. Ist es also wirklich seine Wohnung?

Ja aber sowas von sicher braucht er die. Sowohl für Wintergarten als auch für einen Wohnanbau. Und selbstverständlich reicht da nicht die Zustimmung irgendwelcher Nachbarn. Die ist nur erstmal Grundvoraussetzung, weiter nichts.

Kommt drauf an, was das für ein Wintergarten genau sein soll.

Gruß
anf

Sicher braucht er die und dies nicht nur mit einfacher Mehrheit. Und die WEG ist hoffentlich schlau genug die Zustimmung zu verweigern!
Was angebaut werden darf und in welcher Größenordnung legt die Landesbauordnung fest und da ist ein Wintergarten keinesfalls einem Wohnanbau gleichgesetzt. Selbst bei einem Wintergarten kommt auch noch der Grenzabstand ins Spiel der für Garagen mit einer bestimmten Länge keine Rolle spielt.
Bevor er also die Nachbarn nervt sollte er sich erstmal schlau machen was er überhaupt darf und was nicht und dazu gehört z.B. der Weg zur Bauaufsichtsbehörde.

Das ist er nicht!
ramses90

ganz bestimmt. Aber viel wichtiger, er braucht eine Baugenehmigung der Baubehörde. Egal ob Wintergarten oder Hauserweiterung .

Und ich frage mich auch, wie ihr ihm einen Wintergarten genehmigen konntet ?
Erstens habt ihr doch verkauft, also habt ihr nichts mehr zu bestimmen oder zu genehmigen. Und wenn das eine WEG ist, dann hättet ihr doch bereits bei der Zustimmung vorher die WEG fragen müssen.

Die WEG sind meine Frau , Ich und nun leider auch mein Stiefsohn , nachdem die Wohnung nicht vollständig bezahlt ist und er sich seit 2 Jahren weigert sich an den Nebenkosten zu beteiligen , sind wir verkracht .
Er meint weil er paar Semester Jura studiert hat das er machen kann was er will. Habe leider nicht die finanziellen Mittel um den Vertrag einzuklagen , der Notar (ein Freund vom Stiefsohn) hat eine wichtige Klausel aus dem Vertrag rausgelassen. Wir haben uns bei einem Rechtsanwalt Beratung geholt Laut seiner Aussage ist der Vertrag seitens des Käufers nicht erfüllt aber ohne Klage kommen wir nicht weiter.

Aber ihr habt den Kaufvertrag doch gelesen, er wurde vom Notar Punkt für Punkt vorgelesen.
Warum ist euch nicht aufgefallen, das etwas Wichtiges fehlt ?

Und wenn im Kaufvertrag ein Preis vereinbart wurde, dann doch sicherlich auch ein Termin zu dem er gezahlt werden muss.
Ist der Sohn denn überhaupt schon als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ?
Üblich macht man das ja erst nach vollständiger Bezahlung !

Und wenn der Sohn für seine geplante Baumaßnahme schon Nachbarn fragt ob sie Einwände haben so habt ihr doch die gleichen Mitsprache- und Einspruchsrechte, wenn ihr von der Baumaßnahme betroffen seid.

Zur Vertragsunterzeichnung hat man mich abends um 8 aus dem Krankenhaus (Krebs) geholt , wohlwissend das ich spätestens 22.00Uhr zurück sein muß , zu der Zeit war auch noch ein gewisses Vertrauen vorhanden. Ich konnte noch abwenden das er sich ein SNR für das gesammte Grundstück im Vertrag zusichern ließ. Die Klausel das Grundbucheintrag erst nach erfolgter Zahlung ,und das aus dem Vertrag heraus sofort Vollstreckt werden kann fehlen im Vertrag .

Hallo!

das ist so ähnlich wie die „Mitternachtsnotare“ die bei krummen Geschäften den Vertrag gleich am Ort beglaubigen. Seriös ist anders.

ich weiß nicht ob man dem Notar etwas vorwerfen kann, dann müsste er nämlich für Fehler in der Beratung auch haften.
Mag sein, weil das ein Geschäft innerhalb der Familie war hat er nicht auf die Bezahlung vor Grundbucheintrag geachtet oder beraten.
Ebenso der Punkt mit den Nebenkosten, den hätte er von sich aus ausdrücklich ansprechen müssen, meine ich.

Und auch wenn zur Bezahlung keine Frist vereinbart wurde so bedeutet es ja nicht, es muss nicht gezahlt werden ! Ihr habt doch einen Anwalt gefragt, der hätte doch den Weg zeigen können wie man vorgehen muss.
Klagen müsste m.E. nach nicht.

Es ist schon sehr ärgerlich und auch traurig, dass es innerhalb der Familie solchen Streit gibt.

Mir scheint das Ganze in erster Linie ein familiäres Problem zu sein. Das soll nun über WEG-Recht geklärt werden. Vielleicht setzen sich die Eigentümer mal als Familie zusammen - man kann es ja „Eigentümrrversammlung“ nennen. Und dann wird geklärt, was zu klären ist.
Jesses, kann man sich das Leben schwer machen!