Hallo!
Ich war Ukrainerin und jetzt bin ich Italienerin (wegen meines Italienischen Mannes, Ukrainische Staatsangehörigkeit musste ich abgeben), seit denn habe ich wieder meinen Mädchennamen A statt B bekommen (so macht halt Italien, ich hatte in der Ukraine meinen Mädchennamen aufgeben müssen, weil ich für eine Weile dort verheiratet war). Ich wohne in Deutschland mit meinem Mann und unserer Tochter, die in Deutschland geboren wurde, als ich noch B hieß. Das Standesamt will mir den Namen A nicht geben, weil in der Geburtsurkunde der Tochter der Name B (für die Mutter) steht (Tochter heißt übrigens C wie der Vater). Und jetzt habe ich zwei Identitäten, eine in Italien (die meine Reisepässe, usw. ausstellt) und eine in Deutschland, wo ich wohne (arbeite, Steuer zahle, usw.). Aber das ist ein großes Problem für mich! Italien ändert meine Namensführung nicht (die meinen, die ganze Situation sei nur ein Problem mit den Deutschen Behörden), Deutschland „schützt“ die Geburtsurkunde unserer Deutschen Tochter und ändert sie auch nicht. Darf überhaupt das Standesamt die Namensführung meines einzigen Heimatsstaates (Italiens) widerlegen? Sie sagen „Deutsches Recht“ zuerst … Kann ich sie verklagen? Gibt es keine Internationalen Regelungen dafür?
Danke!!
Lilia
Ziemliches Durcheinander.
Aber:
Als Tochter in D geboren wurde hast du doch deinen italienischen Ausweis vorgelegt und darin stand doch Du heißt C, geborene A.
Woher kann das deutsche Standesamt überhaupt wissen, das Du auch mal den Namen B (wegen der Heirat) geführt hast, wenn Du in Italien neue Papiere bekommen hattest, die auf A lauten ?
Oder hast Du dich dort mit einer alten ukrainischen Urkunde ausgewiesen, die auf B, geborene A ausgestellt war ?
MfG
duck313
Ich habe zwar keine Lösung für das Problem, aber du hast den Sachverhalt falsch verstanden:
Die Tochter heißt C wie der Vater. Da die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch wegen der ukrainischen Staatsangehörigkeit mit einem früheren Ehenamen B hieß, steht B in der Geburtsurkunde der Tochter. Mit Annahme der italienischen Staatsangehörigkeit erhielt die Mutter ihren Mädchennamen A zurück, da in Italien Frauen nicht den Namen des Ehemanns annehmen, sondern jeder seinen Geburtsnamen behält.
Nun weigert sich Deutschland, den Namen A der Mutter anzuerkennen und die Angabe zum Namen der Mutter in der Geburtsurkunde der Tochter von B zu A zu ändern.
Ja genau so ist es, besser könnte ich selber nicht erklären! Danke! Vielleicht kommt doch auch eine Lösung …
Na gut.
Aber es ist doch klar, das es so korrekt gelaufen ist.
Namen zum Zeitpunkt der Geburt.
Und da war B gültig und das bleibt m.E. nach auch so. Oder werden Geburtsurkunden ständig aktualisiert wenn sich die Mutter neu verheiratet ? Ich meine nein.
Und es betrifft doch auch nur die Geburtsurkunde, sonst doch nichts.
Deshalb verstehe ich nicht die Klage, Du hättest 2 Identitäten .
Du hast doch keinen deutschen Ausweis der auf B lautet und die deutschen Stellen (Finanzamt, Rentenversicherung, Krankenkasse, Arbeitgeber) kennen dich doch nur als A.
Oder ist das auch wieder falsch ?
alle (Deutschen) Behörden und Ämter kennen mich als B (ich habe bis jetzt in Deutschland nur als B gelebt), aber Italien hat mir jetzt den Namen A gegeben. Damit ich mich im Melderegister als A auch in Deutschland eintragen lassen kann, muss zuerst die Geburtsurkunde meiner Tochter geändert werden (die einzige Urkunde in unserer Famile die hier in Deutschland für uns zählt, weil dieses Zeugnis das einzige ist, das ur-ursprünglich in Deutschland erzeugt wurde, da unsere Tochter hier als Deutsche geboren wurde). So hier kennen mich alle als B, aber sobald ich zum Ausweisen aufgefordert bin, kann ich nur A vorzeigen!
Hallo
Also, bei Wikipedia zum Begriff ‚Namensrecht‘ steht unter anderem:
„Im Inland sind die bürgerlichen Bestimmungen über den Namen grundsätzlich nur auf Deutsche anwendbar. Deutsche Behörden – insbesondere die Standesämter – und Gerichte wenden grundsätzlich auf einen Ausländer das Recht desjenigen Staates an, dem der Ausländer angehört (Art. 10 EGBGB)“
Ich habe den erwähnten Artikel gerade gelesen, und da steht tatsächlich sowas drin.
Hast du es schon mit dem Vorgesetzten des Standesbeamten versucht? Oder dessen Vorgesetzten? Sowas hilft manchmal und ist wesentlich weniger aufwändig als ein Amt zu verklagen. - Vielleicht kannst du ja den o.g. Artikel ausdrucken und denen mitbringen. (Art. 10 Name: (1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.) Du könntest ja bei der Gelegenheit laut drüber nachdenken, ob du sie verklagst, das hilft auch manchmal.
Viele Grüße
Übrigens ist das doch sowieso Quatsch.
Angenommen, wenn du (oder irgendjemand) nach deutschem Recht einen Deutschen geheiratet und dessen Familiennamen angenommen hättest, dann hätten sie deinen Namen doch auch geändert. Und da würden der Name der Mutter in der Geburtsurkunde des Kindes auch nicht geändert werden.
Und wenn man zu dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes den Namen des ersten Mannes getragen hätte, und später den Namen des zweiten Mannes, dann würde z. B. im Personalausweis als Nachname der Ehename (Name des zweiten Mannes) und der Geburtsname stehen. - Man hätte also das selbe Problem, das jetzt so ein riesiges Hindernis darstellt, dass nämlich der in der Geburtsurkunde eingetragene Name der Mutter nicht mehr in ihren aktuellen Personalien auftaucht.
Also, ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass es rechtens sein kann, dass die deutschen Behörden deinen aktuellen Namen einfach nicht anerkennen wollen.
Viele Grüße
Danke! Ich denke mittlerweile, dass das Eine (Geburtsurkunde der Tochter) mit dem Anderen (Heirat, Wiederannahme, Geburtsnamen, …) nichts zu tun hat und mein Anliegen Sache der Meldebehörde und nicht des Standesamtes ist. Daher werde ich versuchen mit dem Vorgesetzten des Bürgebüro zu reden (aber in einer Großstadt wie München … wie sollte ich das erzielen?)
Hallo
Ich würde noch mal zu der Meldebehörde oder zum Bürgerbüro gehen und mein Anliegen vorbringen, und wenn ich nicht weiterkomme, den betreffenden Sachbearbeiter fragen, wer der Vorgesetzte ist (wie der heißt), und was ich tun müsste, um bei dem einen Termin zu bekommen.
Wenn ich da keine Auskunft kriegen würde, würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen.