Änderung der Steuerklasse?

Hallo, in die Runde!

Hypotetischer Fall:

EIn Mann, seit 5 Jahren Witwer, arbeitet reduziert (80%) und hat zwei Kinder (z.B. Mädel 12 Jahre, Junge 9 Jahre)
und ist in der Steuerklasse 2.

Er hat wieder jemanden kennengelernt, ebenfalls alleinerziehend mit einer Tochter (z.B. 17Jahre),
ebenfalls Steuerklasse 2, deren Antrag auf Anerkennung Vollrente (Aufgrund Schwerbehinderung) gerade am laufen ist.

Was würde dies für die Steuerklassen, gerade auch im Hinblick auf die bevorstehende Verrentung, für sie und ihn bedeuten, wenn die beiden zusammenziehen?

Vielen Dank im Voraus

Liebe Grüße Karsten

Daß die beiden den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht mehr erhalten. Der Wegfall der der Voraussetzungen für den Erhalt ist dem Finanzamt übrigens unverzüglich mitzuteilen.

Gruß
C.

Danke für die schnelle Antwort.

Ist es nur der Freibetrag? Oder würde sich auch etwas an den Steuerklassen ändern?

Vielen Dank derweil!

Gruß Karsten

Die Steuerklassen ändern sich in 1 und 1. Die Steuerklasse 2 hat durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende einen etwas geringeren Steuerabzug. Da ihr die Voraussetzungen für Alleinerziehende nicht mehr erfüllt, gibt es den Betrag nicht mehr. Ihr werdet also pro Person und pro Jahr für 1908€ mehr Steuern bezahlen müssen.

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Hallo in die Runde!

Vielen lieben Dank, für die prompten Antworten. Ich denke die beiden werden es trotzdem tun… :smile:

Wünsche eine frohes Osterfest!

Liebe Grüße

Karsten

…also zusammenziehen UND melden… :grin:

Ich wünsche den beiden viel Glück.
Wir sprechen hier übrigens für beide von einer maximalen Mehrbelastung von ca. 800€ im Jahr, beim Spitzensteuersatz von 45%. Der gilt ab einem Einkommen von ca. 250.000 €.

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