Hallo und Moin moin,
zunächst wünsche ich allen frohes und gesundes Neues Jahr.
Nun meine Frage:
Meine Partnerrin und ich haben vor vielenjahren eine ETW gekauft.
Wir sind beide zu 50% im Grundbuch eingetragen.
Jetzt haben wir geheiratet.
Meine Frau heisst jetzt nicht mehr Meier sióndern Schulze.
Müssen wir aus diesem Grund das Grundbuch explizit jetzt und überhaupt ändern ?
Sie wäre nicht zwingend, ist aber angeraten und außerdem kostenfrei !
Namensänderung: ◦ Änderungen des Familiennamens, z. B. durch Eheschließung, werden dem Grundbuchamt nicht automatisch mitgeteilt. Zur Änderung des Namens im Grundbuch genügt ein kurzes Schreiben an das Grundbuchamt, in dem Sie die Berichtigung Ihres Namens beantragen. Dem Schreiben fügen Sie bitte einen Nachweis (z. B. Heiratsurkunde) im Original oder in öffentlich beglaubigter Form bei, aus dem sich der neue Name ergibt.
◦ Seit dem 01.08.2013 ist die Änderung des Familiennamens gemäß dem GNotKG gebührenfrei. Auch aus diesem Grund ist es ratsam, die Namensänderung zu beantragen.