Änderung Mietvertrag - Nachträglicher Einbau getrennte Wasseruhr

Hallo zusammen,

fiktives Szenario: Mal angenommen, in einem Mietvertrag steht, dass Kaltwasser und Anwasser in einer Doppelhaushälfte nach Wohnraum abgerechnet wird. Es gibt nur eine Wasseruhr für beide Hälften. Da in der anderen Hälfte 3 mal soviel Personen leben, würde man den Vermieter um den Einbau einer separaten Wasseruhr bitten.

Nach langem hin und her sagt der Vermieter zu und schreibt, das er die Firma XXX mit dem Einbau beauftragen würde. Als man nach einiger Zeit nachfragen würde, wo die Wasseruhr bleibt, bekäme man als Antwort, das es keine gibt, da man laut Mietvertrag keinen Anspruch darauf haben würde.

Dazu habe ich Fragen:
Wäre die schriftliche Zusage des Vermieters auf den Antrag des Mieters völlig unverbindlich oder würden sich durch die Zusage Rechtspflichten ergeben? Würde durch die Zusage des Vermieter keine Änderung des Mietvertrages ergeben? Oder könnte dies nicht als „Nachtrag“ zum Mietvertrag verstanden werden?

Ich danke für Eure Hilfe

Hallo,
In der Frage wird suggeriert, man koenne mit einer Wasseruhr den tatsaechlichen Verbrauch einer Mietpartei messen. Moeglicherweise hat der Vermieter die Firma beauftragt und Genaueres erfahren, was die Sache komprizierter macht.
Da wir die tatsaechliche Situation nicht kennen, mal einige Annahmen:
A Eine Zwischen-Wasseruhr zaehlt nicht genau. Man braeuchte eine zweite Zwischen-Wasseruhr, die auch nicht genau zaehlt. Die Differenz kann man dann im Haus verteilen, ist nicht viel, zum Beispiel nach Wohnflaeche (nicht Wohnraum) oder prozentual verteilen, erster Diskussionsgrund der Mieter mit dem Vermieter.
B Oft gibt es einen Allgemein-Wasser-Anschluss fuer Garten, Garage. Dann sind wir bei der dritten Wasseruhr fuer Kaltwasser. Wie auf die Mietparteien verteilen?
C Normal gibt es im Haus auch Warmwasser. Das kann aus einer gemeinsamen Heizung kommen. Es ist pro Volumen deutlich teurer als Kaltwasser, weil es zusaetzlich die Heizkosten enthaelt. Wenn dies schon ueber Waermezaehler verteilt wurde, waere dennoch eine weitere Wasseruhr interessant. Wenn nicht ueber Waermezaehler, auch bei zwei Heizungen im Haus, dann zwei weitere Wasseruhren.
Sind wir bei bis zu 6 Wasseruhren und entsprechend teure Abrechnung, die dann auf jeden Fall ein Profi-Unternnehmen machen muesste, mit Berechnungskosten und Mietgebuehren uer die Wasseruhren, die die Mieter zu zahlen haetten.
D Und sobald jemand mehr beazhlen muss, was ja Deine Absicht ist, wird er sich auf die Position stellen, ich will meinen alten Mietvertrag nicht geaendert haben.
Dafuer soll der Vermieter den Grund liefern?
Gruss Helmut

Das ist jetzt zu kompliziert gedacht. Jeder hätte seine eigene Heizung. Durch die Hauptwasseruhr würde man ermitteln, wieviel Wasser ins Haus kommt und durch eine Wasseruhr in der jeweiligen Wohnung könnte man den tatsächlichen anteiligen Wasserverbrauch ermitteln.

Aber mir ging es ja eigentlich auch mehr darum, ob sich durch die zwei Willenserklärungen der Mietvertrag irgendwie geändert hätte.

Nachtrag:
In meiner Fiktion würde im Mietvertrag beider Mieter der Satz stehen, dass der Vermieter die Abrechnungsart
beim Vorliegen sachlicher Gründe nach billigem Ermessen für den nächsten Abrechnungszeitraum ändern könne. Der Vermieter müsste also nicht irgendwelche Gründe „liefern“. Eine gerechte Aufteilung nach persönlichem Verbrauch wäre Grund genug.

Hallo1

Ich weiß nicht, ob die Aussage des Vermieters „Ich beauftrage Firma Röhrich“ eine feste Zusage wäre auf die der Mieter bauen kann.

Man kann das aber wohl als Zusage werten, was sonst sollte es sein. Wollte er erst mal fragen, was es kosten und ob es technisch einfach durchführbar wäre ?
Und über die Kosten wurde doch gar nichts gesagt ?

Wäre der Mieter denn damit einverstanden, die Einbaukosten und laufenden Kosten (alle 5 Jahre Uhrentausch) zu bezahlen ? Als private Uhr kann die nicht über die NK von beiden abgerechnet werden, das musst Du allein zahlen.
Hauptuhrtausch ist kostenfrei, weil Sache des Wasserwerkes.

Vermieter könnte die Einbaukosten als Modernisierung auf die Miethöhe umlegen.

und was besonders wichtig ist: Wäre denn der andere Hausbewohner damit einverstanden, wenn es nun nicht mehr 50:50 ist ? Da Du mir der Uhr vermutlich beabsichtigst zu sparen , müssten die Nachbarn ja mehr zahlen als bisher.

Eine Abrechnung muss nicht für jeden gerecht sein, sie muss einfach und nachvollziehbar sein, also auf einem einheitlichen Verteilmaßstab beruhen.
Und Abrechnung nach Wohneinheit statt Personen ist üblich und auch für den Vermieter einfach. Überlege mal, wenn die Personenzahl sich ändert, was das für eine Rechnerei gibt !

Nur wenn die Abrechnung „grob unbillig- deutliches Missverhältnis“" sein sollte kann man rechtlich einen anderen Verteilmaßstab verlangen.
Und ob 3 Personen gegen 1 Person bereits „grob unbillig“ wäre wenn man 50: 50 verteilt ?

MfG
duck313

Da verstehst du die Klausel falsch.
Sie erlaubt es dem Vermieter nach „billigem Ermessen“ die Abrechnung zu ändern.

der Umkehrschluss, wenn Mieter meint er würde mit einer anderen Abrechnungsvariante Geld sparen dann muss der Vermieter das so machen stimmt nicht !

Hallo duck,

beide Mieter hätten ja den Mietvertrag mit der Klausel unterschrieben, das der Vermieter die Abrechenart ändern kann. Und der Vermieter hätte geschrieben, dass der Vorgang geprüft werde und ein Kostenangebot eingeholt werde. Und ein paar Wochen später würde er schreiben, dass eine zusätzliche Wasseruhr eingebaut werden würde und Firma XXX wäre bereits beauftragt.

Ich erkenne den Unterschied nicht, wenn z.B. mein Chef mich frägt, arbeitest du jeden Tage eine Stunde länger und ich bezahle Dir 500 € mehr im Monat. Wenn ich dann Ja, das mache ich sage (schriftlich), sollte das doch rechtsverbindlich sein.

Die anderen Angaben fand ich jetzt nicht so wichtig. Die eine Haushälfte wären zum Beispiel nicht 3 sondern 4 Personen, jedes zweite Wochenende nochmals 3 Kinder dazu, hätten einen Garten der reichlich bewässert werden würde, würden das Wasserbassin für die Kinder teilweise mehrmals wöchentlich füllen. Im Sommer würden die Kinder den halben Tag mit dem Wasserschlauch draussen spielen. Insgesamt wären jedenfalls nicht nur geringfügige Verbauchsunterschiede gegeben.

Gruß

Das würde wohl „grob unbillig“ sein, und man könnte auf anderer Abrechnung oder Uhr bestehen.

Warum so deutlich erst im 2. Anlauf ?

Ja, hier ist die Sache klar. Erst Prüfung , dann Mitteilung es wird Uhr eingebaut. Das ist verbindlich, sicher noch nicht im genauen Termin.

Sorry, hatte ich vergessen zu erwähnen.

Danke für Eure Infos!

Gruß

Hi,

da sollte unbedingt auch für die andere Haushälfte ein Zwischenzähler eingebaut werden.
Ansonsten ist der Streit mit den anderen Mietern vorprogrammiert, wenn diese dann erstmals mit ihrem tatsächlichen Verbrauch konfrontiert werden.

Außerdem gibt es ein BGH-Urteil, wonach nur nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden kann, wenn alle Wohnungen, die am Hauptzähler dranhängen, mit Einzeluhren ausgestattet sind.

Gruß
.

Übertreibst Du jetzt nicht ein bißchen?
Dafür kommt man lässig mit den Grundrechenarten hin.

:wink: