Hallo zusammen,
fiktives Szenario: Mal angenommen, in einem Mietvertrag steht, dass Kaltwasser und Anwasser in einer Doppelhaushälfte nach Wohnraum abgerechnet wird. Es gibt nur eine Wasseruhr für beide Hälften. Da in der anderen Hälfte 3 mal soviel Personen leben, würde man den Vermieter um den Einbau einer separaten Wasseruhr bitten.
Nach langem hin und her sagt der Vermieter zu und schreibt, das er die Firma XXX mit dem Einbau beauftragen würde. Als man nach einiger Zeit nachfragen würde, wo die Wasseruhr bleibt, bekäme man als Antwort, das es keine gibt, da man laut Mietvertrag keinen Anspruch darauf haben würde.
Dazu habe ich Fragen:
Wäre die schriftliche Zusage des Vermieters auf den Antrag des Mieters völlig unverbindlich oder würden sich durch die Zusage Rechtspflichten ergeben? Würde durch die Zusage des Vermieter keine Änderung des Mietvertrages ergeben? Oder könnte dies nicht als „Nachtrag“ zum Mietvertrag verstanden werden?
Ich danke für Eure Hilfe