Änderungen der Nationalität bei Neuerwerb deutscher Pass

Wird die Nationalität beim Erwerb eines deutschen Passes (bei einem Ausländer) automatisch deutsch,oder bleibt es die alte Ausländische?

Mit besten Dank,
David

Hallo,

man erwirbt keinen deutschen Pass, man erwirbt die deutsche Staatsbürgerschaft. Wer diese besitzt kann wiederum einen entsprechenden Pass erhalten.

Abgesehen davon ist deine Frage zu allgemein bzw. enthält zu wenig Details um sie sinnvoll beantworten zu können, denn Staatsbürgerschaftsrecht ist kompliziert.

Gruß,
Steve

Kommt wohl darauf an, bei wem Du den Lappen gekauft hast.

Hallo,
vor ein paar Tagen war ich bei einer Einbürgerung dabei. Man muss den alten Pass abgeben und bekommt dann die Einbürgerungsurkunde. Mit der kann man sich im Rathaus den deutschen Pass beantragen.

Es gibt wohl auch „Ausländer“, die zusätzlich die alte Staatsangehörigkeit beibehalten können. Aber dazu muss man mehr über den Ausländer wissen.

Ein Schlitzohr hat mir mal gesagt, man kann auch sagen, wenn man den alten Pass abgeben soll … oh Scheiße, den habe ich gerade gestern verloren … aber so leicht werden die deutschen Beamten sich wohl nicht veräppeln lassen.

Schöne Grüße
Schrella

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt, ist damit Deutscher. Deshalb steht im Ausweis natürlich unter Nationalität auch „deutsch“.

Servus,

grundsätzlich kann man die Staatsbürgerschaft von Staaten beibehalten, die ihre Bürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen - dazu gehört u.a. König Mohammed Ben Al-Hassan, der sich von niemandem zwingen lässt, einen Untertanen herzugeben.

Mehrere Staatsbürgerschaften kann man unabhängig davon haben, dass das eigentlich nicht im einschlägigen deutschen Recht vorgesehen ist, wenn diese nach national unterschiedlichen Kriterien erworben werden. Ich kenne eine, die Deutsche kraft Abstammung, Kolumbianierin kraft Geburtsort und Familienwohnsitz zum Zeitpunkt der Geburt und US-Amerikanerin kraft Einwanderung und Naturalisierung der Familie vor ihrer Volljährigkeit ist. Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft kraft Einbürgerung ist aber nicht so gut dafür geeignet, mehrere Staatsbürgerschaften zu erhalten.

Schöne Grüße

MM

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Einspruch, Euer Ehren. Da steht „Staatsangehörigkeit“, im Englischen nationality. Nationalität bedeutet im Deutschen auch Volkszugehörigkeit (ethnicity im Englischen). Ich nehme an, die Bedeutung Nationalität=Staatsangehörigkeit würde wegen der Ähnlichkeit mit dem Englischen übernommen, denn Staatsangehörigkeit und Volkszugehörigkeit sind nicht wirklich bedeutungsgleich.

Egal wie - im Ausweis steht „deutsch“ und nicht beispielsweise „halb kroatisch, halb österreichisch und irgendwo gibt es auch noch eine italienische Uroma in dem Stammbaum“.

Ja, halt nur unter „Staatsangehörigkeit“. :wink:

Sei getrost - nicht überall ist der Unterschied zwischen dem Konkretum țară und dem Abstraktum națiune so eindeutig! Nicht nur 1870 sind Kriege vom Zaun gebrochen worden, weil die Sprache nicht funktionierte wie sie eigentlich sollte.

Aber Reste von dieser klaren Unterscheidung gibt es auch noch im Deutschen: So ist im Alemannischen die ‚Huamet‘ ganz konkret der Hof, von dem eine verheiratete Bäuerin stammt und auf dem sie für den Fall des Falles ein Leben lang das ‚Heimatrecht‘ = Recht auf Wiederaufnahme in den Haushalt hat. Für eine solche Heimat schießt man sich nicht gegenseitig tot.

Schöne Grüße

MM

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Aber es gibt eben im Rumänischen cetățenie (Staatsangehörigkeit) und naționalitate (Nationalität, Volkszugehörigkeit), wie „eigentlich“ im Deutschen auch. Deswegen gibt’s ja auch nach wie vor mit der deutschen und ungarischen Minderheit (und die anderen noch kleineren) eben neben rumänische auch deutsche und ungarische Volkszugehörige, obwohl alle rumänische Staatsangehörige sind.