Ich habe von einem Bauträger eine neue Eigentumswohnung gekauft. Im Mai war die Übergabe/Einzug. Die Restarbeiten an dem Gesamtobjekt sind noch nicht abgeschlossen. Von daher wurden auch noch nicht alle Kaufraten fällig und ein Eintrag ins Grundbuch fand auch noch nicht statt (Vormerkung schon). Der Bauträger hat mir jetzt eine Änderungsanzeige zukommen lassen. Hier soll ich unterschreiben,. dass ich die Grundsteuer seit Besitzübergabe zu zahlen habe. Der Bauträger bezieht sich auf einen § im Kaufvertrag, hier steht: …das ab Besitzüberlang der Käufer für alle Lasten, Gefahren, rechte, Pflichten usw. aufkommen muss. Die Grundsteuer wird hier nicht explizit aufgeführt. Wir diese nicht erst dann fällig, wenn ich tatsächlich im Grundbuch stehe? Oder ist das so ok?
Wenn Sie Probleme mit solchen Dingen haben kann ich Ihnen folgende Seite http://www.ig-zeisigwald.de/ empfehlen. Uns hat man auch bei Fragen zu Eigentumswohnungen in Puncto Steuern, Notar, etc. weiterhelfen können. Hat sich gelohnt. Berufen Sie sich auf mich (Alexander Haas) und man hilft Ihnen auch gerne weiter.
Hallo,
Die Grundsteuerpflicht kann im Innenverhältnis ( Verkäufer / Käufer) frei vereinbart werden.
Gegenüber den Finanzamt ist Grundsteurpflichtig derjenige der am 01.01 des laufenden Jahres im Grundbuch eingetragen ist.
Die Grundsteuer ist eine last des Grundstückes.
http://dejure.org/gesetze/GrStG/9.html
schöne Grüße
Servus,
weil der jeweils zum 1.1. eines Jahres eingetragene Eigentümer die Grundsteuer schuldet, ist dies eine völlig angemessene und übliche Weise, im Innenverhältnis auch die Grundsteuerbelastung auf den Zeitpunkt des Besitzübergangs abzugrenzen. Kanalgebühren und Wasser zahlt ein Käufer ja auch bereits ab Beginn der Nutzung und nicht erst, wenn die fehlenden Laubfanggitter an den Regenrinnen eingesetzt sind.
Schöne Grüße
MM
Änderung eines Notariellen Kaufvertrages ohne Notar - was das den für ein Bauträger?
Servus,
problemlos möglich, weil es sich nicht um eine Änderung oder Ergänzung des Vertrags handelt, sondern nur um eine Bestätigung, dass der Käufer verstanden hat, dass die Grundsteuer zu den Lasten zählt und daher im Innenverhältnis genauso zu behandeln ist wie alle anderen Lasten.
Schöne Grüße
MM
Eine Änderungsanzeige für die Stadt bezgl. Kostenübernahme der Grundsteuer. Das hat nichts mit dem beurkundet Vertrag zu tun!
Aber die eigentliche Frage ist, ob die Formulierung gem. Kaufvertrag … Übergang sämtlicher Rechte und Pflichten, Lasten bla bla bla die Grundsteuer automatisch beinhaltet. Oder hätte das im Kaufvertrag namentlich genannt sein müssen?
Die Grundsteuer ist eine Last des Grundstückes.