Mein Arbeitgeber hat mir eine nachweislich unberechtigte Abmahnung ausgesprochen gegen die ich anwaltlich vorgegangen bin.
Völlig überraschend habe ich daraufhin eine ordentliche Kündigung erhalten.
Daraufhin hat mein Anwalt Kündigungsschutzklage erhoben.
Mir ist klar, dass das Verhältnis zerrüttet ist und ich mich mit einer Abfindung zufrieden geben sollte.
Trotzdem interessiert mich, ob der Arbeitgeber bei erfolgreicher Wiedereinstellungsklage sagen könnte, dass es meinen Arbeitsplatz nicht mehr existiert (da würde er sich sicherlich was diesbezüglich überlegen) und keine adäquate Stelle für mich hat. Könnte er mich auf eine „schlechtere“ Stelle setzen und mir per Änderungskündigung Lohn kürzen?
Eine Änderungskündigung ist nichts anderes als eine normale Kündigung in Verbindung mit einem neuen Vertrag. Geht also genauso wenig wie die normale Kündigung.
Aber bevor Du Dich auf diese meine Laienaussage stützt: warte auf die Antwort eines echten Experten hier oder frag Deinen Anwalt.
Hallo allnetflat,
Vielen Dank für Deine Antworten. Warum soll es Unsinn sein sich einen Anwalt zu nehmen, wenn man vom Arbeitgeber eine Abmahnung bekommen hat?
Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber offensichtlich fehlt dir hier das KnowHow und du solltest einfach nicht Anworten, wenn du keine Ahnung hast.
gegen einen Anwalt spricht absolut nichts.
Das Vorgehen gehen die Abmahnung kann aber - dazu fehlen uns die nötigen Informationen - taktisch sehr unklug gewesen sein.
Es kann durchaus deutlich sinnvoller sein, eine unberechtigte Abmahnung zur Kenntniss zu nehmen und insgeheim Beweise gegen die Abmahnung zu sichern, OHNE sonst etwas zu unternehmen.
Sollte dann nämlich eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgen, die sich auf die Abmahnung beruft, dann schießt der Arbeitgeber mit Platzpatronen, was die Abwendung der Kündigung doch sher vereinfachen würde.
Durch das anwaltliche Vorgehen gegen die Abmahnung hat man nun aber selber schon Pulver verschossen, der Arbeitgeber ist vorgewarnt und könnte daraufhin die jetzt ausgesprochene Kündigung wasserdich gestaltet haben.
Als ganz grobe Faustformel kann man sagen:
Gegen eine unberechtigte Abmahnung sollte ggf. man vorgehen, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Beschäftigunsverhältnis bestehen lassen wollen.
Wenn man glaubt, die Abmahnung könnte eine Vorbereitung auf eine verhaltensbedingte Kündigung sein, dann sollte man den AG ruhig im Glauben lassen, dass er die Abmahnung problemlos als Grund anführen kann.