Privatperson A möchte einen Internetdienst von firma B nutzen.
Angenommen 3 Wochen läuft diser Inetrnetdienst tadellos.
14. tägige Wiederufsrecht erlischt.
Danach funktioniert dieser Dienst von Firma B nicht mehr.
Person A bittet Firma B mehrmals um erfüllung und nachbesserung.
Firma B bietet keine Verbesserung bzw. weiteren Dienst.
Person A stellt die Zahlung ein und kündigt schriftlich, bzw. weiderruft den Vertrag.
Person A leist im Internet erschreckend das sehr viele Kunden das gleiche Problem haben, fühlt sich etwas betrogen.
Firma B beauftragt ein Inkassountenemen C.
Inkassounternemen C bombadiert Person A mit Briefen und Emails (manchmal 3 am Tag)
Person A schickt eien Kopie der Kündigung an Inkassounternemen C
und verbietet weiteren Schriftverkehr.
Inkassounternmen C kommt nun der Person A mit Drohungen wie Pfändung und Schufa eintrag.
Währe hier eine strafrechtliche überpüfung ratsam?
Kann ohne eien Tital eien Schufaeintrag erfolgen?
Wie kann von einen privaten Untenemen das keienn Tital hat eine androhung auf Pfändung kommen?
Grüsse
Hallo Maxi,
wäre ich Person A und bekäme für meine Leistung (Geld) keine Gegenleistung durch Firma B und hätten Aufforderungen zur Leistung keinen Erfolg, so würde ich den Vertrag mit er Firma B mangels Leistung nach Fristsetzung und Forderung auf Rückerstattung bereits ohne Gegenleistung von mir erbrachten Leistung kündigen.
Würde ich nun von einem Inkassounternehme belästigt, würde ich einmal die Sache aus meiner Sicht darstellen und jede weitere außergerichtliche Korrespondenz ausschließen.
Ob ein Eintrag in die SCHUFA erfolgt, so würde ich wissen, hängt vom Bestehen und Inhalt des Vertrges zwischen Firma B, dem Inkassounternehmen sowie der Schutzgemeinschaft ab. Meist gelangen Vertragsbeginn, Vertragsende und berechtigte Forderungen in einen solchen Eintrag. Wäre ich mit einem Eintrag nicht einverstanden, so würde ich mich an SCHUFA wenden und die Löschung fordern.
Natürlich wüßte ich auch, dass die Androhung einer Pfändung einen Schuldtitel vorausgehen muss, aber ich hätte im Falle eines Eingangs eines Mahnbescheids sofort gegen die gesamte Forderung Widerspruch eingelegt, so dass es nun auf das Inkassounternehmen oder der Firma B ankäme, ein strittiges Verfahren gegen mich zu betreiben. Ich wüßte auch, dass Inkassounternehmen der verlängerte Arm der Firma B ist und an die für mich unberechtigte Forderung der Firma B parzipert, daher wird das Inkssounternehmen wohl nicht auf meine „Seite“ stehen. Das wäre mir allerdings egal, schließlich müßten das Inkassounterehmen und die Firma B ihre Forderung vor Gericht beweisen. Weder Firma B, noch das Inkassounternhmen wären in der Lage, mir tatsächlich Bange zu machen.
Herzlichen Grüße