Hallo,
ich würde gerne erfahren, ob es rechtens ist, eine kostenplichtige „Androhung einer Stilllegung“ eines Autos ohne vorherigen Kontakt zu verlangen. Z.B.: die im Dezember per Post zugeschickte Doppelkarte wäre anscheinend nicht angekommen und Mitte März würde die o.g. Androhung ins Haus flattern. Das Missverständniss würde durch eine neue Doppelkarte aus der Welt geschafft sein, aber die Zulassungsstelle verlangt trotzdem ~36EUR für die Androhung. würde es sich lohnen dagegen vorzugehen (Widerspruch)? Oder wäre es sinnlos und mann würde besser gleich bezahlen?
Gruß
Robert
Moin, Robert,
wäre es sinnlos und mann würde besser gleich bezahlen?
frau würde besser gleich zahlen, weil die Ankündigung eine kostenpflichtige „Leistung“ ist.
Versicherungsmakler bringen sowas gerne in Ordnung. Woher sie das Geld nehmen, weiß ich nicht, aber als mal eine Versicherung Mist gebaut hat und ich deswegen eine solche Androhung erhielt, klappte das.
Gruß Ralf
Hi,
das ist mir dieses Jahr nach Versicherungswechsel auch passiert. Die Zulassungsstelle schickte erst einen Hinweis, der nichts kostete. Allerdings stand sinngemäß dabei, daß es sich um einen freiwilligen Service handelt.
Scheint also OK zu sein.
Gruß B (ianal)
Das Heißt -> Zahlen, weil ein Widerspruch nix bringen würde, oder?
Das Heißt -> Zahlen, weil ein Widerspruch nix bringen
würde, oder?
Das sehe ich in diesem theoretischen Fall so.
Bin allerdings kein Anwalt.
Gruß B