Herr X hat ein Gewerbe angemeldet und ist „in der Ausbildung“ zum unabhängiger Finanzdberater.
Herr X arbeitet nebenher noch in der Discothek für unter 400 €.
Herr X hat die Möglichkeit mehr € die Stunde zu verdienen wenn er ein Gewerbe anmeldet und Dem Besitzer der Discothek Rechnungen schreibt.
Kann Herr X sein vorhandenes Gewerbe auch für die Arbeit in der Discothek nutzen?
Kann Herr X sein vorhandenes Gewerbe auch für die Arbeit in
der Discothek nutzen?
Nein, erstens wäre das rechtlich etwas anrüchig und zweitens haben die Finanzvertriebe in ihren HGB-Verträgen stehen, dass der Handelsvertreter den Kunden nichts berechnen darf. Und als Finanzberater darf man keine Rechnung über andere Tätigkeiten schreiben.
§14 oder 15 der GewO sagt aus, dass man es dem Gewerbeamt melden muß, wenn man die Art des Gewerbes verändert, erweitert oder andere Dienstleistungen anbietet.
Wenn Du in der Disco vielleicht noch als Türsteher arbeiten willst, hast Du erstrecht ein problem, da dies ein Bewachungsgewerbe ist und somit genehmigungspflichtig wäre.