X hat einen Antrag auf teilhabe am Arbeitsleben gestellt und im Antrag verneint, das ein GDB besteht. Jetzt kam ein brief von der DRV, bevor über die Teilhabe am Arbeitsleben entschieden würde, wird es erst mal eine med. reha geben. termin steht noch nicht fest.
Der Antrag auf Teilhabe wurde bereits letztes Jahr gestellt.
AM 31.01.11 hat X auf Anraten des Arztes beim versorgungsamt auf GDB gestellt. jetzt kam der bescheid:
Einzel GDB: 1 2 mal 20 GDB und 3 mal 10 GDB für 5 erkrankungen. Es wurde ein GDB von 30 ausgesprochen. Zu grunde gelegt die ersten beiden erkrankungen. Die 3 anderen erhöhen den wert nicht.
Jetzt die frage:
SOllte X den bescheid als Kopie an den SB der DRV schicken, wäre das für die beurteilung der Teilhabe am Arbeitsleben wichtig?
Hallo, schaden kann es mit Sicherheit nichts, aber ich glaube, mal gelesen zu haben, dass alles unter 45% keinerlei Auswirkungen auf Entscheidung des RV-Trägers habe. Bei uns als Kasse spielt der „Ausweis“ auch eher eine untergeordnete Rolle (z.B. bei Anerkenntnis als Chron.Kranker oder bei Bewilligung von Fahrkosten für die amb. behandlung), aber auch da nur wenn mindestens 60%.
Gruss
Czauderna
Zitat: Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen
Wie im Eingangpost berichtet hat Person X im Antrag die Frage nach einem GdB verneint, diese Angabe ist inzwischen nicht mehr richtig, also ist die Änderung mitzuteilen…
Ob und inwiefern der GdB Auswirkungen auf die Entscheidung hat, könnte nur die Glaskugel vorhersagen, da nicht angegeben wurde, ob die gesundheitlichen Einschränkungen die zum GdB führten auch zum Antrag auf Teilhabe führten…
Eines noch am Rande: Der Grad der Behinderung wird nicht in Prozenten angegeben… Auch wenn man umgangssprachlich z.B. von einem GdB von 30% spricht…richtig heißt es aber ganz einfach, es wurde ein GdB von 30 festgestellt…