Anerkannter Hausstand

Hallo,

ich bin Soldat und habe jetzt vor kurzem einen eigenen Hausstand anerkennen lassen.

Ich wollte jetzt einfach mal interessehalber wissen, wer diese Daten alles bekommt?
Also klar mein S1 hat eine Ausfertigung bekommen und das BwDlZ auch. Dadurch ist die WBV auch informiert. Geht das darüber hinaus noch andere Stellen bzw. finden da noch Abgleiche statt, also zB Einwohnermeldeamt, Finanzamt (ob der Vermieter das versteuert, oder ähnliches)

Hallo,

leider habe ich hierfür zu wenig Kenntnisse, bitte wende Dich doch einfach an die Sachbearbeiterin / den Sachbearbeiter des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums!

Einen schönen Tag

wünscht
chainee

Hallo Matze,

sofern dein Arbeitgeber über alles im Klaren ist, musst du nach meinem Wissen keine weiteren Vorkehrungen treffen. Was das Einwohnermeldeamt betrifft: Hauptsache ist, dass auf deinem Personalausweis die aktuelle Adresse drauf klebt/steht.

Was das FA angeht: entsprechende Angaben kannst du ja demnächst bei der Steuererklärung angeben.

Hallo,

das ist bei mir schon zu lange her und es gibt ja dauernd Veränderungen. Ich weiss nicht, ob die WBV mit anderen Behörden vernetzt ist und einen Datenaustausch durchführt. Darüber sollte aber vorab informiert worden sein. Ich würde mal die Unterlagen der Hausstandsanerkennung aufmerksam lesen. Da gibt es wahrscheinlich einige Hinweise, die die Fragestellung betreffen. Außerdem sollte der Spieß ein kompetenter Ansprechpartner sein.
Trotzdem ein paar Denkansätze:

  1. der „anerkannte Hausstand“ sollte eigentlich BW-intern von Bedeutung sein. Einfluss sehe ich nur bei evtl. steuerlich vorhandenem 2.Hausstand oder Angaben zum Arbeitsweg in der Steuererklärung.
  2. Ich denke, dass eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt in die eigene Verantwortlichkeit fällt.
  3. Mit Post von der GEZ ist demnächst zu rechnen, denn viele Kommunen verkaufen die Daten des Einwohnermeldeamtes an die GEZ. Da die GEZ-Gebühren sowieso angefallen sind, müsste selber die Ummeldung veranlasst werden.
  4. Der Vermieter ist alleine verantwortlich für seine Angaben beim Finanzamt. Selbst wenn der seine Einnahmen dem Finanzamt nicht angeben sollte, fällt das ausschließlich in seine Verantortlichkeit. Natürlich ist ein gültiger Mietvertrag notwendig!

Meine Informationen ersetzen natürlich keine qualifizierte rechtliche oder steuerliche Beratung und sind auch nicht so zu sehen.

Viele Grüße!