Hallo,
Person A hat einen Anerkenntnisurteil vom Gericht erhalten, danach soll der Beklagte 209,17 an den Kläger zahlen(nebst 5 Prozentpunkte über dem Basiszinszatz seit 27.03.2008.
- Wie kann Person A einen Antrag auf Kostenfestsetzung bei dem
Amtsgericht für die Auslagen stellen? Kann sie einfach formlos
einen Antrag stellen für die zuzüglich entstandenen
Gebühren z. B. für Kosten Mahnbescheid, Porto, Mahngebühren?
- Wie rechnet Person A die 5 Prozentpunkte dazu?
- Person A. wird die Sache jetzt dem Gerichtsvollzieher
übergeben, weil der Beklagte nicht zahlt. Welchen Antrag soll
Person A. stellen? Alle Anträge mit einem Mal. z. B. Antrag auf
Pfändung, wenn erfolglos dann Antrag auf Abnahme der EV und Antrag
auf Haftbefehl, wenn Schuldner nicht freiwillig EV abgibt. Ist
das zu üblich. Oder muß Person A. die Anträge einzeln stellen und
wartet immer auf ein Zeichen des Gerichtsvollziehers. Ist die
zweite Variante kostengünstiger, wenn der Beklagte vielleicht
gleich bezahlt und die anderen Anträge nicht gestellt werden
müssen?
Vielen vielen Dank schon mal im voraus für eure Antworten.
Gruß Amelie
Hi,
Person A hat einen Anerkenntnisurteil vom Gericht erhalten,
danach soll der Beklagte 209,17 an den Kläger zahlen(nebst 5
Prozentpunkte über dem Basiszinszatz seit 27.03.2008.
- Wie kann Person A einen Antrag auf Kostenfestsetzung bei
dem
Amtsgericht für die Auslagen stellen? Kann sie einfach
formlos
einen Antrag stellen für die zuzüglich entstandenen
Gebühren z. B. für Kosten Mahnbescheid, Porto,
Mahngebühren?
was steht denn im Urteil dazu? Steht da nichts von vorgerichtlichen Kosten?
- Wie rechnet Person A die 5 Prozentpunkte dazu?
http://basiszinssatz.de/zinsrechner/
- Person A. wird die Sache jetzt dem Gerichtsvollzieher
übergeben, weil der Beklagte nicht zahlt. Welchen Antrag
soll
Person A. stellen?
Pfändungs- und Überweisungsbeschluß
Alle Anträge mit einem Mal. z. B. Antrag
auf
Pfändung, wenn erfolglos dann Antrag auf Abnahme der EV und
Antrag
auf Haftbefehl, wenn Schuldner nicht freiwillig EV abgibt.
Ist
das zu üblich. Oder muß Person A. die Anträge einzeln
stellen und
wartet immer auf ein Zeichen des Gerichtsvollziehers. Ist
die
zweite Variante kostengünstiger, wenn der Beklagte
vielleicht
gleich bezahlt und die anderen Anträge nicht gestellt
werden
müssen?
Ich gehe mal davon aus, daß auch hier die Kosten gering gehalten werden sollten. Als ich gelernt habe, machte man erst einen PfüB (Pfändungs- und Überweisungsbeschluß) entweder der Schuldner zahlte oder man hat anhand des Pfändungsprotokolles entschieden wie weiter verfahren werden sollte. Hat der Schuldner bereits vor weniger als 3 Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, wäre es ja nicht sinnvoll ihn jetzt, vielleicht sogar noch per Haftbefehl, ihn jetzt nocheinmal zur Abgabe dieser vorladen zu lassen.
Gruß
Tina
Hallo Tina,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.„Die Kosten des Rechtsstreit trägt der Beklagte“ steht im Urteil.Ein Mahnbescheid ist ja mal vorausgegangen. Kann A. den vielleicht dazunehmen. Bei einem Mahn- und Vollstreckungsbescheid sind die Auslagen mit drauf. Hier jedoch, keine Ahnung. Der Gerichtsvollzier wird nichts weiter vollstrecken als den eigentlichen Betrag lt. Urteil zzgl. seine Gebühren. Vielleicht fällt dir noch etwas ein.
Gruß Amelie
Also ich würde mit dem Titel einfach mal bei einem Inkassobüro nachfragen was es kostet und wer die Kosten dafür zu zahlen hat.
Manchmal ist es sinnvoller nicht den gesamten Betrag auf einmal pfänden zu lassen, sondern nur kleinere Teilbeträge. Gibt es nichts für 300-400€ zu pfänden, verläuft der Einsatz des Gerichtsvollziehers ergebnislos. Eine Taschenpfändung für 50 € kann da schon mal erfolgreicher sein. Ist dann halt öfter und kostet den Schuldner ein mehrfaches an Gebühren. Ist aber nicht unbedingt das Problem des Gläubigers.
vnA
Hallo,
danke vielmals für deine Antwort. Ist ja mal was ganz anderes zu hören. Wie funktioniert das denn mit der Taschenpfändung? Soll Person A einen Antrag auf Taschenpfändung in Höhe von 50,00 € stellen. Ob der Beklagte bei der 2 Pfändung auch noch Geld in der Tasche hat??? Aus welcher Tasche wird gepfändet? Handtasche oder Hosentasche?
Gruß Amelie
Handtasche oder Hosentasche?
Kommt auf das Geschlecht des Schuldners an 
Ja, genau dort wird hineingegriffen.
Wie es funktioniert ist mir nicht bekannt. Das kann man bei Menschen erfragen, die beruflich damit zu tun haben.
vnA
Hi,
eine Taschenpfändung ist nicht so einfach, wenn ich mich richtig erinnere, muß erst ein erfolgloser Pfändungsversuch in der Wohnung des Schuldners gemacht werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Taschenpf%C3%A4ndung
Wurden denn die außergerichtlichen Kosten auch geltend gemacht?
Gruß
Tina
Hallo Tina,
in dem Klageschreiben sind sie erwähnt worden und im Mahnbescheid vorab. Allerdings nicht direkt beziffert, sondern so:
Wir beantragen den Beklagten zur Zahlung der Nebenkosten des Jahres 2007, Zinsen und Auslagen, wie im Mahnbescheid erwähnt, zu veranlassen. Vielleicht hat das Amtsgericht dieses übersehen?
Das Urteil ist aber nur auf die Nebenkosten erlassen worden zzgl. Zinsen.
Was heißt eigentlich: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
„Vorläufig“ - kann da noch was passieren. Die vollstreckbare Ausfertigung wurde ausgestellt von dem AG.
Gruß Amelie
Hi,
Wir beantragen den Beklagten zur Zahlung der Nebenkosten des
Jahres 2007, Zinsen und Auslagen, wie im Mahnbescheid erwähnt,
zu veranlassen. Vielleicht hat das Amtsgericht dieses
übersehen?
Das Urteil ist aber nur auf die Nebenkosten erlassen worden
zzgl. Zinsen.
Mal bei Gericht nachfragen, ob diese Kosten vergessen wurden.
Was heißt eigentlich: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
„Vorläufig“ - kann da noch was passieren. Die vollstreckbare
Ausfertigung wurde ausgestellt von dem AG.
D. h. solange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, also der Gegner noch die Möglichkeit hat Rechtsmittel einzulegen, ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Es könnte ja sein, daß der Gegner Rechtsmittel einlegt und das Berufungsgericht zu einem anderen Urteil kommt. Dann würde man das vollstreckte Geld wieder zurückzahlen müssen.
Gruß
Tina
Hallo Tina,
vielen Dank für Deine Hilfe. Ich werde mich mal beim Amtsgericht erkundigen.
Gruß Amelie