Anerkennunf von Ausbildung als Wartesemester

Hab da ein Problemchen. Also ich (21 Jahre) habe eine dreijährige Ausbildung gemacht, arbeite jetzt und mache seit einem Jahr das Fach-Abi auf der Abendschule nach. Danach wollte ich eigentlich studieren. Hab mich aber bei meinen Wunschfächern (Wirtschaftrecht oder internationale BWL) nach dem jeweiligen Numerus Clausus umgehört und habe festgestellt, dass ich den auf keinen Fall schaffe. (Verlangt wird von 1,8 bis 2,2 oder so und ich schaff höchstens 2,4)
Dann dachte ich ok, du hast ne Ausbildung und bekommst Wartesemenster angerechnet, aber jetzt hab ich gehört, dass das nur geht wenn man zuerst Abi und dann die Ausbildung gemacht hat. Stimmt das? Wenn das so ist kann ich ja gleich aufhören, muss ja sonst 3 Jahre oder so auf nen Studienplatz warten. Hoffe jemand kann mir Infos geben! Danke!

Hallo Madi,

Als Wartesemester wird die Zeit bezeichnet, die zwischen deinem Abitur und deiner Bewerbung um einen Studienplatz liegt. Wenn du dich also nicht direkt nach der Schule für ein Studium beworben hast, sondern erst mal eine Berufsausbildung gemacht hast oder einen Dienst (Zivil- oder Wehrdienst) geleistet hast, bekommst du für jedes Halbjahr ein Wartesemester gutgeschrieben. Bei Deinem Fall wird Dir erst die Zeit angerechnten in der Du an dem Abendgymnasium Deinen Abschluss machst.

Mit freundlichem Gruss

Bergsteiger

P.S.: Musst halt kucken dass Du ein gutes Abi raushaust.