Anerkennung als Freiberufler durch Finanzamt

wenn man den Fragebogen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit an das FA geschickt hat und dieses daraufhin eine neue Steuernummer erteilt hat, bedeutet dies schon, daß man als Freiberufler anerkannt wurde?
Oder kann doch noch später Gewerbesteuer verlangt werden?

Servus,

im Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung ist noch nichts entschieden.

Die Chose wird erst bei der Veranlagung des ersten Jahres, in dem ein Überschuss von mehr als 24.500 € erzielt worden ist, entschieden. Vorher können vielleicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb veranlagt sein, aber es ist kein Einspruch statthaft, weil keine Beschwer vorliegt.

Wenn umgekehrt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit wie erklärt veranlagt werden, ist das zwar auch kein Präjudiz für die Folgejahre, aber man darf davon ausgehen, dass das so bleibt.

Schöne Grüße

MM

ok, danke. da hab ich mich wohl zu früh gefreut… :smile:

grüsse
ce