Anerkennung als Staatenloser

Ich bin der ehemalige Bürger UdSSR. Nach dem Zerfall UdSSR habe ich die Staatsangehörigkeit keines Landes bekommen. In welches Amt muß ich mich mit dem Antrag auf die Anerkennung mich als Staatenloser wenden? Den Ausreiseausweis für Staatenloser stellt der Ausländeramt aus. Das weiß ich. Aber wer anerkennt als Staatenloser?

Ich bitte Sie aufmerksam die Frage zu lesen - wer anerkennt den Menschen als Staatenloser? Ich bitte Sie, die Ratschlage nicht zu geben, wo und wessen Staatsangehörigkeit ich erwerben kann. Glauben Sie mir, ich weiß es sehr gut. Aber ich gab andere Frage auf und wollte die Antwort bekommen, wenn, natürlich, jemand die richtige Antwort weiß. Ich werde Ihnen dankbar sein.

Du bist bereits anerkannt.

Ich bin der ehemalige Bürger UdSSR.

Also Staatsbürger gewesen oder auch schon Staatenloser?

Nach dem Zerfall UdSSR
habe ich die Staatsangehörigkeit keines Landes bekommen.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,6…
Der ehemaligen Länder der UdSSR, welche jetzt eigenständig sind?

In welches Amt muß ich mich mit dem Antrag auf die Anerkennung
mich als Staatenloser wenden?
Den Ausreiseausweis für
Staatenloser stellt der Ausländeramt aus. Das weiß ich. Aber
wer anerkennt als Staatenloser?

Für Staatenlose gibt es logischerweise keinen zuständigen Staat. Denn es sind ja Menschen ohne Staatszugehörigkeit. Im Aufenthaltsland regelt das Ausländeramt für die Staatenlosen was zu regeln ist, wie für Ausländer mit anderer Staatsangehörigkeit auch.

Ich bitte Sie aufmerksam die Frage zu lesen - wer anerkennt
den Menschen als Staatenloser?

Ja schon klar. Wer soll das in D anerkennen? Wer erkennt es denn in den Ländern der Ex-UdSSR an?

Ich bitte Sie, die Ratschlage
nicht zu geben, wo und wessen Staatsangehörigkeit ich erwerben
kann.

Das ist klar. Jeder wird dir sagen, nimm die deutsche Staatsbürgerschaft an, dann bist du ein Haufen Probleme los.

Glauben Sie mir, ich weiß es sehr gut.

Aber wenn du keine deutsche Staatsbürgerschaft annehmen willst kannst du doch auswandern und dir einen Staat suchen, dem du dich anschließen willst.

Aber ich gab
andere Frage auf und wollte die Antwort bekommen, wenn,
natürlich, jemand die richtige Antwort weiß. Ich werde Ihnen
dankbar sein.

Falls du das meinst mit „Anerkennung“ in Form eines offiziellen Dokumentes?

Art. 27 StaLoReStÜbk (Verwaltungsvorschrift) Personalausweise
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.

Art. 28 StaLoReStÜbk (Verwaltungsvorschrift) Reiseausweise
Die Vertragsstaaten stellen den Staatenlosen, die sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, Reiseausweise aus, die ihnen Reisen außerhalb dieses Hoheitsgebiets gestatten, es sei denn, dass zwingende Gründe der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung dem entgegenstehen; auf diese Ausweise findet der Anhang zu diesem Übereinkommen Anwendung. Die Vertragsstaaten können auch jedem anderen In ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen einen solchen Reiseausweis ausstellen; sie werden insbesondere wohl wollend die Möglichkeit prüfen, solche Reiseausweise denjenigen in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen auszustellen, die von dem Land, in dem sie ihren rechtmäßigen Aufenthalt haben, keinen Reiseausweis erhalten können.

Ansonsten bist du doch bereits anerkannt als Staatenloser, da Deutschland das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen ratifiziert hat!

DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DER ERWÄGUNG, dass die Charta der Vereinten Nationen und die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen gebilligte Allgemeine Erklärung der Menschenrechte den Grundsatz bestätigt haben, dass die Menschen ohne Unterschied die Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen sollen,

IN DER ERWÄGUNG, dass die Vereinten Nationen wiederholt die tiefe Verantwortung, die sie für die Staatenlosen empfinden, zum Ausdruck gebracht und sich bemüht haben, diesen die Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in möglichst großem Umfang zu sichern,

IN DER ERWÄGUNG, dass nur diejenigen Staatenlosen, die gleichzeitig Flüchtlinge sind, durch das Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge erfasst werden und dass jenes Abkommen auf zahlreiche Staatenlose nicht anwendbar ist,

IN DER ERWÄGUNG, dass es wünschenswert ist, die Rechtsstellung der Staatenlosen durch ein internationales Übereinkommen zu regeln und zu verbessern.

Oder willst du einen staatenlosen Ausweis der UNO haben?

Hallo,

du hast bereits die Rechtsstellung eines Staatenlosen nach dem Übereinkommen vom 28. September 1954.
Du hast die gleichen Rechte wie jeder in Deutschland lebende (Non-EU)Ausländer. Mit deinem Reiseausweis kannst du in jedes Land reisen, in dem auch ein Deutscher visafrei reisen könnte, ohne dass du vorher ein Visum beantragen musst.

Gruss

Iru

Hallo!

Warum gehst du davon aus, dass du staatenlos bist? Die Nachfolgestaaten der Sowjetunion haben Überleitungsregelungen getroffen, wer welche Staatsangehörigkeit erhält. Da blieben meines Wissens auch ein paar Staatenlose übrig, aber wenn du SU-Staatsangehöriger warst, dann bist du durch den Zerfall der SU noch nicht automatisch staatenlos.

Gruß
Tom

Du musst den Antrag auf Ausstellung eines Staatenlosenpasses bei Deiner zuständigen Ausländerbehörde stellen.
Dort musst Du nachweisen, dass kein Folgestaat der ehemaligen Sowjetunion Dich als Staatsangehörigen anerkennt (z. B. Dein Geburtsstaat und der Staat in dem Du vor Deiner Ausreise gelebt hast). Darüber hinaus musst Du nachweisen, dass es Dir nicht zuzumuten ist, eine dieser Staatsangehörigkeiten zu erlangen (z. B.: Du bist im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und der ausländische Staat verlangt, dass Du für eine Wiedereinbürgerung mindestens fünf Jahre dort lebst.).
Von einer „automatischen“ Staatenlosigkeit kann nicht ausgegangen werden.
Gruß Maike